Landesschulrat und Schulabteilungen der Landesregierung sind in einer Behörde "Bildungsdirektion" zusammengefasst.
ARCHIV 2018 !
Anmeldung zur Eignungsprüfung: 7.1. bis 9.1.2019, Schülereinschreibung in Volksschulen nach den Weihnachtsferien, Anmeldung in weitere Schulen nach den Semesterferien
Unsere Forderung nach umfassendem Schutz der Gesundheit unserer Schulkinder, wenn diese in Schulen im Zuge der Digitalisierungsoffensive mit Bildschirmtätigkeiten konfrontiert werden, haben wir ua. in unserer jüngsten Ausgabe unserer Zeitschrift veröffentlicht. Seitens des bmbwf erhielten wir dazu folgende Zusicherung:
Weiterlesen: Schutz der SchülerInnen bei Bildschirmarbeit - bmbwf antwortet
Wie wir immer wieder eingefordert haben, ist die Schulleitung zur rechtzeitigen Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Schulreife verpflichtet.
Rechtzeitig heißt: eine rechtsgültige Entscheidung muss noch VOR Beginn des Schuljahres möglich sein.
Drei große Handlungsfelder - jedoch "Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler" fehlt.
Während es für Arbeitnehmerinnen und -nehmer Vorschriften hinsichtlich Strahlung, Bildschirmqualität, Arbeitstische und -stühle, sowie Beleuchtung gibt, enthält der Masterplan keine diesbezüglichen Vorgaben.Eine entsprechende Verordnung muss für das Handlungsfeld 2 die nötigen Mindesstandards festlegen, dies bevor noch mehr Schulen "Fakten" schaffen, die die gesundheitsrelevanten Faktoren nicht berücksichtigen.
Für das kommende Schuljahr wurde eine österreichweite Meldepflicht der Schulen über die (beabsichtigte) Durchführung von sexualpädagogischen Workshops durch externe Anbieter an den jeweils zuständigen Landesschulrat/Stadtschulrat für Wien festgelegt.
aus: Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend Sexualerziehung an Schulen , 11.September 2018
Weiterlesen: sexualpädagogische Workshops - Meldepflicht der Schulen
Information über die Geltung im Schulbereich
FIDS - Fachbereich Inklusion, Diversität & Sonderpädagogik
Durch das BRG 2017 wurden die Bestimmungen des § 27a SchOG mit Wirksamkeit 31.8.2018 außer Kraft gesetzt. Damit sind die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) vorher sonderpädagogische Zentren (spZ) Geschichte.
Bildungsreformgesetz und Religionsunterricht
Die Bildungsdirektion ab 1.1.2019
Digitale Grundbildung - Lehrplan für Sek. 1
Einschreibung - Anmeldung - Eignungsprüfungen
Förderung der Lesekompetenz - Start März 2018
Grundkompetenzen absichern - Start Jänner 2018
NichtraucherInnenschutz - Geltung im Schulbereich
Pisa, Pirls, Bist etc. - die Testungen im Überblick
Sexualpädagogische Workshops - Meldepflicht der Schulen
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die die deutsche Sprache (Unterrichtssprache gemäß § 16 SchUG) nicht oder nicht ausreichend beherrschen, sollen vor ihrer Beschulung nach dem Regellehrplan in Deutschförderklassen * und Deutschförderkursen (§ 8h SchOG) jene Deutschkenntnisse erwerben, die sie entsprechend befähigen, dem Unterricht in der deutschen Sprache zu folgen.
Vernetzung von Schule und Wirtschaft in Form von Realbegegnungen in Unternehmen
In den Aktionswochen, welche von 12.11. bis 23.11.2018 stattfinden, haben Unternehmen die Gelegenheit ihre Tore zu öffnen, SchülerInnen zu sich einzuladen und ihren Betrieb in einem ganz besonderen Licht zu präsentieren.
Religionsunterrichtsgesetz durch Bildungsreform nicht verändert
Verbindliche Übung "Digitale Grundbildung" - gestartet als Projekt an 169 Schulen mit September 2017 - siehe EB Dez.2017 - wird durch die neue Lehrplanverordnung BGBl Teil II vom 19. April 2018 für alle Schulen der Sek. 1 vorgeschrieben.
Weiterlesen: Digitale Grundbildung für 10-14 Jährige - LP kundgemacht
Förderung der Kompetenzen fließendes Lesen, sinnerfassendes Lesen, Sachlesen
Per Erlass GZ.: VILe2/240-2018 werden die NMS verpflichtet, gezielte Förderung der Lesekompetenzen durchzuführen - und zwar in allen Gegenständen, ausgenommen Bewegung und sport, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.
Weiterlesen: Förderung der Lesekompetenzen - Projektstart 12.März 2018
Verwaltungsstrafen für Übertretungen von Vorschriften sind in vielen Bereichen vorgesehen. Die Einhaltung der Vorschrift, als Eltern für einen regelmäßigen Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder zu sorgen, ist durchaus wichtig genug, um für Missachtung dieser Vorschrift Geldbußen vorzusehen.
"Im Projekt „Grundkompetenzen absichern“ sollen Schulen unterstützt werden, die Stärken und Schwächen ihrer SchülerInnen so früh wie möglich zu erkennen und diese im Rahmen der Individualisierung und differenzierten Lernbegleitung zu berücksichtigen." aus: Projektktbeschreibung bmbwf
Mit Beginn des Kalenderjahres ist es wieder soweit: Anmeldung zu Eignungsprüfungen, Schülereinschreibung in Volksschulen, Anmeldung in NMS, AHS, etc. folgen.