Empfehlenswerter weiterer Bildungsweg
Das Wintersemester ist für viele Kinder und Eltern auch eine Zeitspanne, wo Entscheidungen über den weiteren Bildungsweg fallen. Die Schule hat die Pflicht, die Erziehungsberechtigten zu informieren:
SchUG § 19:
(8) In der 4. Schulstufe (ausgenommen an Sonderschulen mit eigenem Lehrplan) und in der 8. Schulstufe, in der Mittelschule auch bereits in der 7. Schulstufe, sind die Erziehungsberechtigten gegen Ende des 1. Semesters oder am Beginn des 2. Semesters des Unterrichtsjahres über den nach den Interessen und Leistungen der Schülerin oder des Schülers empfehlenswerten weiteren Bildungsweg mündlich zu informieren, wobei nach Möglichkeit die Schülerin oder der Schüler miteinzubeziehen ist.
Die Erziehungsberechtigten sind von der Informationsmöglichkeit nachweislich in Kenntnis zu setzen. Sofern eine mündliche Information nicht möglich ist und eine Information dennoch geboten erscheint, kann diese schriftlich erfolgen. Die Information hat an Schulen mit Klassenlehrersystem auf Grund einer Beratung der Schulkonferenz und an den übrigen Schulen auf Grund einer Beratung der Klassenkonferenz zu erfolgen.
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Eine weitere hilfreiche Informationsquelle stellt der AMS- Ausbildungskompasss dar.
„Dieser bietet Ihnen einen Überblick zum österreichischen Bildungssystem und informiert zu über 3.500 Ausbildungen und zu über 1.100 Ausbildungseinrichtungen.
Detaillierte Beschreibungen zu den Ausbildungen zeigen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und welche Bildungseinrichtungen die Ausbildungen anbieten, sowie die Berufe und Weiterbildungsmöglichkeiten nach Abschluss.
Der Ausbildungskompass bietet eine Verknüpfung zwischen Ausbildungen und Berufen – und informiert über passende Ausbildungen zum gewünschten Beruf.
Der Fokus liegt dabei auf Ausbildungen, die zu einem formal anerkannten Abschluss (Schulabschluss, Matura, Akademischer Grad, etc.) führen oder zur Tätigkeitsausübung eines anerkannten Berufes berechtigen.“ https://www.ausbildungskompass.at
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- Kategorie: Elternbrief September 2024