Maskenpflicht
Auch wenn zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Beitrags (Anm.: 15.12.) die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Unterricht die Kinder nicht (mehr) betrifft, soll der Beitrag zu diesem Thema dennoch seinen Platz bekommen. Die vielen Emails und Telefonate, die auch wir als Elternvertretung erhalten haben, zeigten neben der großen Erleichterung, dass der Schulbetrieb -wenn auch leider nicht für alle- wieder aufgenommen werden durfte, die große Besorgnis vieler Eltern wegen der Maskenpflicht auch während des Unterrichts. Die Sorgen wurden ernst genommen, aber die Maskenpflicht wurde, weil notwendig, beibehalten. Da die Maske insbesondere eine zu große Belastung der Raumluft verhindern soll, richtete der Dachverband der Elternvereine auch eine diesbezügliche Anfrage an Herrn Bundesminister Dr. Faßmann:
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- Kategorie: Elternbrief Dezember 2020