Tätigkeitsplan für Obleute
Vereinbarung mit Schulleitung über praktikable Wege der Weiterleitung von für Eltern relevanten Informationen, Verordnungen, Erlässen, Rundschreiben, etc..
Organisieren eines Aufbewahrungsortes (versperrbar) für die Unterlagen des Elternvereins an der Schule
Teilnahme an der jeweils ersten Sitzung des Klassenforums jeder Klasse,
zumindest jedoch bei den ersten Klassen:
▪ Erstattung eines Wahlvorschlags
▪ Bestellung eines Wahlvorsitzenden für Wahl der Klassenelternvertretung;
▪ Vorstellung des Elternvereins, Einladung zur Mitarbeit,
▪ Einholung der Zustimmung der Eltern, dass Klassenliste mit Namen, (E-Mail)-Adr.,Telefonnummen, an den Elternverein weitergegeben werden.
Vorbereitung der Sitzungen des Schulforums:
▪ Einladung der Klassenelternvertreter/-innen zu einem Treffen vor der Sitzung des Schulforums:
▪ Besprechung der Tagesordnungspunkten: rechtliche Basis, Zustimmung/Ablehnung/Änderung
▪ Vereinbarung über eventuell „eigene“ Protokollführung und Weiterleitung.
Teilnahme an den Schulforums-Sitzungen: seit 1. September 2012 muss der Obmann/die Obfrau des EV eingeladen werden.
Verwendung der Statuten „Ihres“ Elternvereins als Basis für alle Tätigkeiten des Vereins:
Inhalt von Statuten:
Vom Vereinsgesetz vorgesehen: Vereinszweck, für die Verwirklichung des Vereinszwecks vorgesehene Tätigkeiten, Aufgaben der einzelnen Vereinsorgane (Mitgliederversammlung, Vorstand), Dauer der Funktionsperiode, Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen, ....
Oft zusätzlich in den Statuten geregelt:
Fristen für die Einberufung des Vorstands und der Mitgliederversammlung, ...
Wenn die Statuten nicht auffindbar sind, können diese bei der zuständigen Vereinsbehörde unter Angabe der ZVR-Zahl angefordert werden:
Regelmäßige Treffen / Sitzungen der Vorstandsmitglieder
▪ Einladung mit Tagesordnung;
▪ Beiziehung der Klassenelternvertreter/-innen (Kl-Ev), die keine Funktion im Leitungsorgan haben;
▪ Protokoll über die gefassten Beschlüsse: jeweils Antrag/Gegenantrag plus Abstimmungsergebnis
▪ Genehmigung des jeweils „vorigen“ Protokolls;
▪ Festlegung des Termins für die nächste Vorstandssitzung;
Einladung zu Generalversammlungen mit Tagesordnung:
Ordentliche Generalversammlung (Mitgliederversammlung)
Wahl des Leitungsorgans (Vorstand) spätestens bei Ablauf der Funktionsperiode, nur im Rahmen einer ordentlichen oder außerordentlichen Generalversammlung
außerordentliche Generalversammlung bei Bedarf (zB. Wahl erforderlich) oder wenn dies mind. ein Zehntel der Mitglieder wünschen, oder d. Rechnungsprüfer/-in(nen) dies verlangen.
Meldung des Leitungsorgans nach jeder Wahl (auch wenn Personen gleich bleiben) an:
> die Vereinsbehörde UND
> den Landesverband
Formblätter und Adressen der steirischen Vereinsbehörden: siehe: Meldung
Förderung der Kooperation mit Landesverband
▪ Kontaktdaten einschl. E-Mail-Adresse(n) bekannt geben;
▪ Teilnahme an Veranstaltungen des Landesverbandes;
▪ Weiterleitung von Informationen und Einladungen des LV an die EV-Mitglieder,
▪ bekanntmachen bzw. nützen von
Homepage www.ElternMitWirkung.at E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Hotline-Aufkleber können kostenlos angefordert werden |
zugänglich machen der LV-Publikationen:
vorstellen der Ausgaben, zB
Elternbrief sowie der Sonderausgaben: http://www.elternmitwirkung.at/index.php/elternbrief
Elternvereine als Zahler (Mai 2015),
Datenschutzgrundverordnung (Mai 2018),
Schulpartnerschaft konkret (September 2019)
bekanntmachen der Bezugsmöglichkeiten: Abo oder Homepage
aktualisiert: Dezember 2019
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- Kategorie: ElternMitWirkung