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Unterrichtszeit ist wertvoll!

Trotz unserer konsequenten Bemühungen um flächendeckende Einhaltung von Unterrichtszeit, langten wieder Meldungen ein, dass einige Schulen die Kinder ohne besondere Begründung am Faschingdienstag schon nach sehr wenigen Stunden entlassen wollen.
Ein Einvernehmen mit den Eltern herzustellen, darf jedenfalls NUR im Rahmen der Gesetze passieren und wohl nur so verstanden werden, dass bei WICHTIGEN Gründen für einen Unterrichtsentfall, mit den Eltern rechtzeitig beraten wird, wie eine derartige Maßnahme organisiert werden kann.

Anm: Unterrichtserteilung gehört zu den Pflichten der Lehrpersonen Es gibt viele Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung. 
Zahlreiche Schulen sind von sich aus in der Lage, den Faschingdienstag, ebenso wie auch die Unterrichtsstunden rund um Schulgottesdienste oder vor Ferien situations- und kindgerecht zu organisieren. Deren Lösung ist nicht Unterrichtsentfall.
Für die anderen gibt es nochmals "Nachhilfe" durch die Schulaufsicht:....

 

S. g. Kolleginnen und Kollegen!


 Am Faschingsdienstag ist grundsätzlich der laut Stundenplan vorgesehene Unterricht zu erteilen. Es können allerdings im Schulgebäude Feierlichkeiten zur Stärkung der Klassen- bzw. Schulgemeinschaft stattfinden. Der/die Direktor/in kann im Einvernehmen mit den Eltern aus bestimmten Gründen einen früheren Unterrichtsschluss festsetzen, wenn die Teilnahme an örtlichen Veranstaltungen im allgemeinen Interesse liegt. Als Lehrausgang können einzelne Klassen ebenfalls an Faschingsumzügen (Kennenlernen des Brauchtums) allerdings unter Beachtung ausreichender Aufsicht durch Lehrkräfte teilnehmen.
Die Unterrichtserteilung am Nachmittag kann entfallen.
Für den Amtsführenden Präsidenten: 
Mit freundlichen Grüßen
LSI HR. Dipl.-Päd. Helga THOMANN
LSI Dipl.-Päd. Hermann ZOLLER
Landesschulrat für Steiermark
P 1
Körblergasse 23, Postfach 663
A-8011 Graz

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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