Masterplan Digitalisierung
siehe auch Digitalisierung des Schulunterrichts -1.Juni 2021 sowie Thema - Masterplan
5. September 2018: In seinem Vortrag an den Ministerrat stellte Herr BM Faßmann fest:
Die Digitalisierung erfasst schon heute fast alle Lebensbereiche. Sie ist die größte Veränderung des Wirtschaftens, des Arbeitens und der Kommunikation. Das Zusammenleben wird grundlegend verändert. Das stellt insbesondere das Bildungssystem vor große Herausforderungen, von den fachlichen Inhalten bis zur Art und Weise der Vermittlung. Dabei zeigt sich, dass weniger das Erlernen einzelner Fakten im Vordergrund steht, sondern das Verständnis für große Strukturen, Zusammenhänge, Kritikfähigkeit und Interpretation.
In der Vergangenheit wurden durch das Bildungsministerium zahlreiche Einzel-Initiativen und Projekte gestartet. Eine umfassende inhaltliche (Lehr- und Lerninhalte, Fort- und Weiterbildung, Auswirkungen auf die Didaktik) und organisatorische Auseinandersetzung hat bisher jedoch nicht stattgefunden. Eine darauf aufbauende flächendeckende und systematische Umsetzung bestimmter definierter Maßnahmen ist ausgeblieben. ......
Auch ist nicht abschließend geklärt wie und in welcher Form digitale Inhalte und Instrumente in den Unterricht einfließen sollen.
So hat beispielsweise die OECD im Rahmen einer Zusatz-Auswertung von PISA-Daten herausgefunden, dass die Verfügbarkeit entsprechender Geräte bzw. Investitionen nicht automatisch zu besseren Lernergebnissen führt.
Für eine gute, sinnvolle Nutzung von IKT an Schulen braucht es vor allem die richtigen pädagogischen Ansätze. .....
Drei große Handlungsfelder wurden beschrieben:
1. „Software“ - Pädagogik, Lehr- und Lerninhalte
2. „Hardware“ - Infrastruktur, modernes IT- Management, moderne Schulverwaltung:
3. „Lehrende“ - Aus,- Fort-, und Weiterbildung
Als Zielsetzungen wurden angeführt:
Innovation in Methodik und Didaktik durch pädagogisch versierte Nutzung der digitalen Möglichkeiten im Unterricht
Altersadäquate Förderung der digitalen Kompetenzen und Wissen sowie kritische Bewusstseinsbildung in allen Schularten und Schulstufen entlang klarer pädagogischer Leitlinien
Steigerung des Interesses an Technologie und Technologieentwicklung, insbesondere unter Mädchen
Verlässliche Vermittlung der digitalen Fertigkeiten, Kompetenzen und Wissen, die für einen erfolgreichen Übertritt in den Arbeitsmarkt erforderlich sind
Förderung der mit der Digitalisierung verbundenen kreativen Potenziale unter den Schülerinnen und Schülern sowie Stärkung von Talenten
Mit 1. September 2018 – Lehrpläne aufsteigend in Kraft:
Lehrpläne für die Verbindliche Übung Digitale Grundbildung für die Mittelschulen und AHS-Unterstufen. >>
Bildungs- und Lehraufgabe: „Digitale Grundbildung umfasst digitale Kompetenz, Medienkompetenz sowie politische Kompetenzen. Diese sind – vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Medien und der über Medien vermittelten Wirklichkeit für die Gesellschaft – grundlegend für die Bildung junger Menschen. ....“
Ohne eine schulautonome Lehrplanbestimmung findet die Verbindliche Übung in der 2. und 3. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen im Ausmaß von je 32 Jahresstunden statt. Der schulautonome Vertiefungslehrstoff findet keine Anwendung.
Schulautonom ist eine Verschiebung hinsichtlich Schulstufen, eine getrennte Führung und eine Aufstockung auf bis zu 4 Jahresstunden möglich.
siehe auch: LP - Digitale Grundbildung NMS, AHS vom 19.4.2018
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- Kategorie: Elternbrief September 2021