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Die Herstellung von Klassenfotos zur Erinnerung an die Schulzeit hat jahrzehntelange Tradition.

War früher eine entsprechende Ausstattung zur Herstellung von Fotos nicht Allgemeingut, so hat sich dies insbesondere in den letzten Jahren drastisch geändert. Ein Blick auf die Homepages der Schulen zeigt, dass Fotoherstellung und Nutzung von nahezu Jedermann bewerkstelligt wird.

Dennoch nahmen die Schulen die Dienste von Berufsfotografen weiterhin gerne an. Neben der Herstellung von Klassenfotos kamen immer weitere Angebote ins Repertoire: Porträtfotos, selbstklebende Bilder für sogenannte Freundschaftsbücher, etc.

Die Fotografen gewährten Sach- und Geldleistungen, die Schule ermöglichte den Kontakt zu den Erziehungsberechtigten und das Fotografieren in der Schule.

Nach einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen

und Korruption gegen den Inhaber eines Fotoateliers und mehrere Leiter von Schulen und Kindergärten in Oberösterreich und einer darauffolgenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofs am 6. Juni 2016 sah sich das Bundesministerium für Bildung am 4. August 2017 veranlasst,

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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