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ganztägige Schulform - ein Zwitter mit Mängeln

 pdfInformation der BD vom August 2019    pdfInformation der BD Stmk. 2024

Die ganztägige Schulform, kurz als GTS bezeichnet, wurde als Zwitter erschaffen. Durch eine Ergänzung bzw. Vermischung von Schule/Unterricht mit Elementen aus dem Feld "Kinderbetreuung", sollten berufstätige Eltern entlastet werden und Kinder neben der Unterstützung bei Hausaufgaben auch ein anregendes Freizeitangebot erhalten. Vom Konzept her soll diese "Tagesschule" ein abwechslungsreiches Programm an gemeinsamen sportlichen, künstlerisch-kreativen und naturwissenschaftlichen Aktivitäten und somit eine optimale Betreuung für jede Schülerin und jeden Schüler bieten.

Alle allgemeinbildende Pflichtschulen (APS =Volks-, Haupt-, Neue Mittel-, Sonder- und Polytechnische Schulen) sowie die Unterstufen der allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) können als ganztägige Schulform geführt werden, indem zusätzlich zum Unterrichtsteil ein Betreuungsteil (zumindest bis 16:00 Uhr und maximal bis 18:00 Uhr) für die SchülerInnen angeboten wird.

Erster "Pferdefuss": Die schulische "Tagesbetreuung" wird nur an Schultagen angeboten!

Zweiter "Pferdefuß": Es besteht Anwesenheitspflicht bis mindestens 16 Uhr! - Achtung: durch das Bildungsreformgesetz 2017 wurde eine "Lockerung" geschaffen siehe hier

Dritter "Pferdedfuß": Es besteht kein Anspruch auf Kinderbetreuungsbeihilfe. Denn: Das Land Steiermark gewährt diese nur für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen

Das Fernbleiben der Tagesbetreuung ist nur bei einer gerechtfertigten Verhinderung (z. B. Krankheit, außerordentliche Ereignisse im Leben oder in der Familie der Schülerin/des Schülers) erlaubt. Nur wenn vertretbare Gründe vorliegen (Besuch eines Instrumentalunterrichts, Sporttraining uvm.), kann die/der SchulleiterIn oder LeiterIn der Tagesbetreuung die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Betreuungsteil erteilen.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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