Die freiwillige Radfahrprüfung
Quellen: „Kleine Radprofis“ ein Ratgeber für Eltern, Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Abteilung II/Infra4-Gesamtverkehr und Straßenverkehrsordnung
Kinder unter 12 Jahren müssen bei Verwendung von Vehikeln und Trendsportgeräten aller Art auf Gehwegen oder Fahrbahnen etc. beaufsichtigt werden. Kinder mit „Radfahrausweis“ haben schon früher die Erlaubnis, ohne Aufsicht unterwegs zu sein.
Die freiwillige Radfahrprüfung sollte sinnvoller Weise bereits am Ende der 3. Klasse Volksschule abgelegt werden. Denn dann dürfen die Kinder mit Beginn der 4. Schulstufe -sofern sie das 9. Lebensjahr vollendet haben- bereits ohne Beaufsichtigung ihr Fahrrad oder auch andere Gefährte benützen– siehe vorigen Beitrag „Kinder und Roller, Micro-Scooter, Trendsportgeräte im öffentlichen Raum“
§ 65 StVO (Straßenverkehrsordnung)
(2) Die Behörde hat auf Antrag des gesetzlichen Vertreters des Kindes die Bewilligung nach Abs. 1 zu erteilen, wenn das Kind
1. das 9. Lebensjahr vollendet hat und die 4. Schulstufe besucht oder
2. das 10. Lebensjahr vollendet hat
und anzunehmen ist, dass es die erforderliche körperliche und geistige Eignung sowie Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften besitzt. ... Über die von ihr erteilte Bewilligung hat die Behörde eine Bestätigung, den Radfahrausweis, auszustellen. ... Antrag, die erteilte Bewilligung und der ausgestellte Radfahrausweis sind von Bundesstempel-gebühren befreit.
Die freiwillige Radfahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Häufig wird die theoretische Prüfung von der Schule und die praktische Prüfung von der Polizei durchgeführt.
Nur Kinder, die die theoretische Prüfung bestehen, dürfen auch zur praktischen Prüfung antreten.
Ziel der Prüfung ist es, festzustellen, ob das Kind bereits reif und sicher genug ist, um allein mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Die praktische Prüfung findet teilweise in Verkehrserziehungsgärten statt, in der Umgebung der Schule, oder an einem anderen geeigneten Ort. Damit Ihr Kind davon nicht irritiert wird, informieren Sie sich am besten, wo die Radfahrprüfung stattfinden wird und ob Ihr Kind vorher auch vor Ort trainieren kann. So können Sie Ihrem Kind dabei helfen, sich optimal vorzubereiten.
Wird die Prüfung nicht bestanden, darf diese auch wiederholt werden.
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- Kategorie: Elternbrief September 2023