Was Eltern von (angehenden) 6-Jährigen wissen sollten
+ Das Schuljahr beginnt immer am zweiten Montag im September, nur in Wien, Niederösterreich und Burgenland schon am ersten Montag im September.
+ Stichtag für den Eintritt der Schulpflicht ist für alle Kinder der 1. September, der dem Beginn des Schuljahres vorausgeht. Neu gemäß Bildungsreformgesetz 2017 siehe hier
+ Eine Erfüllung der Schulpflicht ist auch anders, als durch den Besuch einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule erlaubt, wenn der Unterricht mit jenem der entsprechenden Schule mindestens gleichwertig ist.
+ Häuslicher Unterricht als Möglichkeit zur Erfüllung der Schulpflicht ist ausdrücklich im Schulpflichtgesetz angeführt (§11 Abs.2 SchPflG).
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- Kategorie: Elterbrief Dezember 2016