So soll Schule mit Präsenzunterricht gelingen
(siehe: Erlass „Sichere Schule“, C-SchVO,… auf www.bmbwf.gv.at)
Zur einfacheren Unterscheidung von Personenkategorien erlebt die Bezeichnung „schulfremde Personen“ eine Renaissance:
„Als „schulfremd“ gelten alle Personen ausgenommen:
Schüler/innen sowie Lehr- und Verwaltungspersonal inkl. Freizeitpädagog/inn/en psychosoziales und unterstützendes Personal (wie z.B. Schulpsychologen/-psychologinnen, Schulsozialarbeiter/innen, Jugend- und Lehrlingscoaches, Pflegepersonal, Sprachhelfer/innen, Schul- oder Standortassistenten/-assistentinnen, Trainer/innen an Schulen für Leistungssport, Sprachassistent/inn/en) sowie Lehrbeauftragte und Studierende der Lehramtsstudien im Rahmen des praxisschulmäßigen Unterrichts.“
(aus Erlass „Sichere Schule…“ Seite 9)
Eltern gehören somit in die Kategorie „schulfremd“, was für viele allerdings keine wirkliche Neuheit ist.
Für alle „schulfremden“ Personen (Externe) gilt:
Sie müssen beim Betreten des Schulgebäudes ein Getestet-, Geimpft- bzw. Genesen-Zertifikat vorweisen und einen MNS zu tragen.
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- Kategorie: Elternbrief September 2021