Menu
Menu

Worauf sollte ich beim Posten von Kinderfotos achten?

https://www.ombudsstelle.at/faq/mein-bild-im-netz 

Wenn Sie Fotos von Ihren Kindern auf Sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, usw.) posten: Beachten Sie, dass auch Ihre Kinder ein Recht am eigenen Bild haben und nicht bloßgestellt werden wollen.

Auch Kinder haben Recht am eigenen Bild

Auch Eltern müssen das Recht am eigenen Bild ihrer eigenen Kinder beachten. Eltern können nicht selbst darüber entscheiden, ob die berechtigten Interessen ihres Kindes verletzt werden oder nicht. Es sollten also jedenfalls keine intimen oder peinlichen Fotos von einem Kind veröffentlicht werden, weil die berechtigten Interessen des Kindes dadurch verletzt werden.
Insbesondere mit zunehmendem Alter könnte es dem Kind unangenehm sein, wenn gewisse Fotos auf dem Social Media-Profil der Eltern abrufbar sind.

Außerdem sollten Sie beim Posten eines Fotos nicht den vollen Namen des Kindes nennen, da dies im Internetzeitalter zu einer unumkehrbaren Verknüpfung des Namens mit dem Foto führen kann (Identifikationsmöglichkeit).
Menschen, die bisher nur den Namen Ihres Kindes kannten, werden es nun auch durch ein Bild erkennen. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Ihres Kindes ist ohne Verknüpfung von Namen und Bild geringer.

Auch aus pädagogischer Sicht ist es unangebracht, Fotos von den eigenen Kindern beliebig zu veröffentlichen. Erfahrungsberichte zeigen, dass Kinder hier auch ein gewisses Ohnmachtsgefühl erleben, da Eltern selten Rücksprache mit ihnen halten. Besprechen Sie also mit Ihren Kindern, ob ein Bild veröffentlicht werden darf.
www.Saferinternet.at  gibt im Videoblog „Frag Barbara!“ einen Überblick, wie mit Familienfotos im Internet am besten umgegangen werden sollte. Die Videos finden Sie unter www.fragbarbara.at .

Kinderpornografie: Stopline! - https://www.stopline.at/de/home 

Beachten Sie, dass Kinderfotos teilweise auch missbräuchlich verwendet und auf anderen Websites wiederveröffentlicht werden. So können sich Fotos vom eigenen nackten Kind am Strand auf einmal auf ganz anderen Websites in einem völlig anderen Kontext wiederfinden. Fotos können nämlich ganz einfach heruntergeladen und auf einer anderen Website wieder hochgeladen werden. Wenn Sie pornografischen Darstellungen Minderjähriger im Internet finden, melden Sie dies an die Stopline, damit diese Fotos möglichst schnell gelöscht werden können.

Siehe auch: „Veröffentlichung von Fotos, etc.“ im Elternbrief vom September 2015

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Suchthafte Internetnutzung

Gesundheitsfonds

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung