Bildungsregionen - die Außenstellen der Bildungsdirektion
Im Zuge der Bildungsreform 2017 wurden Änderungen beschlossen und mit 1.9.2019 in Kraft traten, die die Verwaltung des Bundes und der Länder sowie die Aufsicht des Bundes auf dem Gebiet des Schul- und Erziehungswesens in den Ländern neu strukturierten.
Dafür musste für jedes Bundesland eine Bildungsdirektion errichtet werden. Diese konnten nach regionalen Erfordernissen Außenstellen (Bildungsregionen) einrichten.
In Österreich gibt es insgesamt 30 solche Außenstellen (Bildungsregionen), wovon mehr als die Hälfte auf die Bundesländer Steiermark (7), Oberösterreich (6) und Niederösterreich (5) entfallen. Die Bildungsdirektionen der übrigen Bundesländer haben 1 (Burgenland), 2 (Vorarlberg, Salzburg, Kärnten, Wien) oder 3 (Tirol) Bildungsregionen.
Das zuständige Mitglied der Bundesregierung hat ein alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen umfassendes Qualitätsmanagement einzurichten, welches auf Landesebene von den Bildungsdirektionen durch die Beamtinnen und Beamten der Schulaufsicht und durch Lehrerinnen und Lehrer, die mit Schulaufsichtsfunktionen betraut sind, auszuüben ist.
Das Qualitätsmanagement umfasst auch die Durchführung der Schulinspektionen, sofern diese zur Umsetzung der zu treffenden Zielvereinbarungen erforderlich ist.
In jeder Bildungsdirektion ist ein Bereich Pädagogischer Dienst eingerichtet, zu dessen Aufgaben Qualitätsmanagement und strategische Entwicklung im Rahmen der Schulaufsicht, sowie Einrichtung von regionalen Schulaufsichtsteams in Bildungsregionen gehören.
Die Bediensteten der Schulaufsicht werden nicht wie früher/bisher grundsätzlich schularten-spezifische Aufgabenbereiche haben (kein LSI für AHS, kein PSI für Pflichtschulen, etc.) sondern als sogenannte Schulqualitätsmanager mit jeweils einem Teamleiter je Bildungsregion eingesetzt werden.
Es obliegt der Leitung einer Bildungsregion, die Festlegung der Zuständigkeiten der Bediensteten des Schulqualitätsmanagements für Schulen verschiedener Schularten und Schulcluster zu treffen. Bei der Festlegung ist die schulartenspezifische Expertise der Bediensteten des Schulqualitätsmanagements zu berücksichtigen, allerdings ist die Zuordnung zu nur einer Schulart nur zulässig, wenn nur für eine Schulart Expertise besteht.
In zahlreichen Bundesländern wurden von Beginn an Personen mit der Teamleitung betraut. In der Steiermark, in der schon seit einigen Jahren die Struktur „Bildungsregion“ vorhanden war, wurden die handelnden Personen in ihren „Rollen“ belassen und soll mit dem neuen Schuljahr nach Abschluss der Auswahlverfahrens Teamleitung und Team jeweils feststehen.
- siehe Elternbrief Dezember 2019
Nach regionalen Erfordernissen kann die Bereitstellung und Koordination sonder- und inklusionspädagogischer Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem und anderem Förderbedarf in allgemeinen Schulen, einschließlich der Betreuung von für diese Schülerinnen und Schüler zusätzlich eingesetzten Lehrpersonen an den Außenstellen an pädagogischen Beratungszentren erfolgen.
Wiederverlautbarung: Einsatz schulexterner Expert/inn/en
Bei festgestellten Beeinträchtigungen im Lernen oderVerhalten ist es der "Schule" nicht gestattet primär Empfehlungen für Experten außerhalb des Schulsystems, die von den Eltern zu bezahlen sind, abzugeben.
Es ist Lehrer?inne?n bzw? Schulleiter?inne?n daher nicht gestattet? primär Empfehlungen für
Expert?inn?en? die außerhalb des Schulsystems agieren und daher von den Eltern zu bezahlen sind?
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- Kategorie: Elternbrief September 2019