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Erfolgreicher Abschluss der Schulstufe - und dann?

Als das BMBWF am 15. März 2020 bekannt gab, dass es ab 16. März 2020 keinen Unterricht an Schulen mehr geben wird, wurde festgehalten:
Es wird sichergestellt, dass keine Schülerin und kein Schüler durch den Entfall des normalen Unterrichts ein Unterrichts- oder Lehrjahr verliert.

Um dieses „Versprechen“ einlösen zu können, wurden einerseits die Schulen angehalten, sich aktiv um die Kinder zu kümmern. Alle Schülerinnen und Schüler, die Probleme vorweisen, sollten ausnahmslos kontaktiert werden. Die vom Bundesministerium bereit gestellten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wurden angewiesen, mit jenen Schülern und Schülerinnen Kontakt aufzunehmen, die Probleme mit der aktuellen Situation vorweisen oder seit Beginn des Notbetriebs von ihren Schulen nicht mehr erreicht werden konnten.

Dass insbesondere bei Kindern, die vor der Schließung Deutschförderklassen oder –kurse besuchten, sowie bei jenen, die sonstige Förderkurse gebraucht oder andere besondere Fördermaßnahmen erhalten hatten, die Lernziele nicht im selben Ausmaß erreicht werden können, wie dies bei „normalem Unterricht“ möglich gewesen wäre, war und ist allen klar.
Deshalb wurden Bestimmungen in die C-SchVO aufgenommen, die zumindest formal den Verlust eines Jahres verhindern. Unter den Überschriften „Leistungsbeurteilung über das Schuljahr 2019/20“ wurde ein Aufsteigen in nahezu allen Fällen vorgesehen bzw. zugelassen.

Die Leistungen während des Homeschoolings zählen wie Mitarbeit, Schularbeiten dürfen bis Schulschluss keine mehr stattfinden, Lehrstoff darf in Abweichung von verordneten Lehrplänen ausgen. Religionsunterricht vom Schuljahr 2019/20 in das Schuljahr 2020/21 verschoben werden.

Das Aufsteigen wird somit für viele zu einem Danaergeschenk. Denn Lücken und Defizite in zu großem Ausmaß in die nächste Stufe mitzunehmen wird sich als große Hypothek erweisen.

Die allseits gewünschte „Sommerschule“ zum Nachholen des versäumten Unterrichtsstoffes wird es nur in sehr eingeschränktem Ausmaß geben:
Zeitraum zwei Wochen jeweils von 8-12 Uhr, und zwar nur für SchülerInnen der Volksschule und der Sekundarstufe I (NMS und AHS Unterstufe) und hier speziell bezogen auf
• außerordentliche Schülerinnen und Schüler oder
• SchülerInnen mit einem Nicht genügend oder nicht abgesicherten Genügend in Deutsch,
• SchülerInnen, die im Fach Deutsch einen besonderen Aufholbedarf ... aufweisen.

Im Schuljahr 20/21 – unter der Annahme dass wieder „normaler“ Schulbetrieb herrscht – muss daher das Angebot an Fördermaßnahmen deutlich ausgeweitet werden. Nach einer kurzen „Orientierungsphase“ sollten individuelle Förderpläne erstellt werden, die mit professioneller Unterstützung „abgearbeitet“ werden können, so dass die „mitgeschleppten Lücken“ rasch geschlossen und neue Inhalte erfolgreich aufgenommen werden können.
Für den Fall, dass kein „normaler“ Schulbetrieb möglich ist, müssen Strategien und Pläne gleich zu Beginn vorliegen. Denn das Versäumnis, keinen „Pandemie-Plan“ zu haben, darf sich nicht fortsetzen.

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