Schulqualitätsmanagement
Dass Schulpflicht und das Bereitstellen von Schulen nur ein Teil der Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule (§ 2 Schulorganisationsgesetz) sind, ist evident.
§ 2 (1) Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. .....
Um Schulqualität auf höchstmöglichem Niveau zu erreichen, ist daher in Gesetzen und Verordnungen festgehalten, wer welche Aufgaben wahrzunehmen hat, damit an den Schulen der Bildungsauftrag erfüllt werden kann und auch tatsächlich erfüllt wird.
Dazu wurde am 13 Juni 2019 die Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement (SQM-VO) ausgegeben.
Die Bediensteten des Schulqualitätsmanagements haben zur Erfüllung des Bildungsauftrages der österreichischen Schule, insbesondere zur Optimierung der Lernbedingungen und der Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler durch Schaffung und Etablierung geeigneter Rahmenbedingungen und Maßnahmen beizutragen. (SQM-VO § 1, 1. Satz)
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- Kategorie: Elternbrief September 2019