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Schulqualitätsmanagement

Dass Schulpflicht und das Bereitstellen von Schulen nur ein Teil der Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule (§ 2 Schulorganisationsgesetz) sind, ist evident.

§ 2 (1) Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. .....

 

Um Schulqualität auf höchstmöglichem Niveau zu erreichen, ist daher in Gesetzen und Verordnungen festgehalten, wer welche Aufgaben wahrzunehmen hat, damit an den Schulen der Bildungsauftrag erfüllt werden kann und auch tatsächlich erfüllt wird.

Dazu wurde am 13 Juni 2019 die Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement (SQM-VO) ausgegeben.

Die Bediensteten des Schulqualitätsmanagements haben zur Erfüllung des Bildungsauftrages der österreichischen Schule, insbesondere zur Optimierung der Lernbedingungen und der Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler durch Schaffung und Etablierung geeigneter Rahmenbedingungen und Maßnahmen beizutragen. (SQM-VO § 1, 1. Satz)


Die Aufgaben der Leitung einer Bildungsregion werden in § 3 der SQM-VO aufgezählt.

Das sind ua.:

♥ Die Entwicklung und Implementierung von regionalen Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsqualität und Erhöhung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit

♥ die Steuerung der Bildungsangebote in der Bildungsregion,

♥ die Abstimmung der Bildungsangebote aufeinander sowie deren Weiterentwicklung,

♥ die strategische Personalführung und -entwicklung der regionalen Teams,die Förderung der Zusammenarbeit aller Schulen (Schulcluster) sowie deren Zusammenarbeit mit den außerschulischen Einrichtungen einer Bildungsregion,

♥ die Steuerung des Qualitätsmanagements und der Agenden der Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik,die Steuerung der Umsetzung regionaler Bildungskonzepte (insbesondere Cluster/ Campus) und zentraler Reformen und Entwicklungsvorgaben,

♥ die Unterstützung der Leitung des Pädagogischen Bereiches in Planungs- und Steuerungsangelegenheiten der Bildungsdirektion sowiedie Kommunikation und Zusammenarbeit mit Stakeholdern und externen Partnerinnen und Partnern in der Region.


 NEU: Kompetenzen lt. SQM-Weiterbildungsverordnung vom 9.6.2020 

Die Aufgaben der Bedienstete des Schulqualitätsmanagements in den Bildungsregionen

(vormals „Inspektoren“ jetzt „SchulQualitätsManager“) sind in § 5 der SQM-VO angeführt. Dazu gehören ua.:

♦ die Aufsicht über die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schulen

♦ die Mitwirkung am Qualitätsmanagement (evidenzbasierte Steuerung der regionalen Bildungsplanung),

♦ die Mitwirkung an der schularten- und standortbezogenen Schulentwicklung,

♦ das laufende Qualitäts-Controlling,

♦ die Bereitstellung pädagogischer Expertise an Schnittstellen und

♦ das Krisen- und Beschwerdemanagement im Eskalationsfall.

Eine Bedienstete oder ein Bediensteter des Schulqualitätsmanagements hat die Verantwortung für die Fachaufsicht über Schulleitungen und Schulcluster-Leitungen in ihrem oder seinem Aufgabenbereich.


Die Verpflichtung „laufendes Qualitätscontrolling“ wird in § 9 der SQM-VO näher beschrieben:

Hier wird ausdrücklich die Wahrnehmung der Qualitätskontrollfunktion angeführt Die Bediensteten des Schulqualitätsmanagement sind angehalten bei Qualitätsproblemen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zu veranlassen. Wird im Rahmen der externen Schulevaluation festgestellt, dass an einem Schulstandort grundlegende Qualitätskriterien nicht erfüllt werden, sind gemeinsam mit der Schulleitung oder Schulcluster-Leitung Entwicklungsmaßnahmen samt Zeitplan für deren Umsetzung festzulegen.


Die Verpflichtung „Krisen- und Beschwerdemanagement“ wird im § 12 der SQM-VO näher beschrieben:

Es ist eine regionale Risikoanalyse vorzunehmen und Vorsorge für potenzielle, regionale Krisen unter Einbeziehung der regionalen Hilfssysteme zu treffen. Regionale Krisen sind zu reflektieren und nachweislich aufzuarbeiten. Die Schulleitungen sind dabei zu unterstützen, ihre primäre Verantwortung bei Problemen am Schulstandort tatsächlich wahrzunehmen.

In der jeweiligen Bildungsdirektion ist ein Beschwerdemanagement eingerichtet, das Anfragen zentral bündelt und bearbeitet.

Die Behörde hat im Eskalationsfall aktiv zu werden.


Die Verpflichtung zur „Mitwirkung am Qualitätsmanagement“

und die Verantwortung (evidenzbasierte Steuerung der regionalen Bildungsplanung) für das Qualitätsmanagement erfordert die Erstellung eines regionaler Bildungs- und Entwicklungsplan unter Einbeziehung des Fachbereichs Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik, der Schulpsychologie und der Personalsteuerung. Dem regionalen Bildungs- und Entwicklungsplan sind nachweislich zur Verfügung stehende Daten zu Grunde zu legen. (§ 7 SQM-VO)

Im Hinblick auf „die schularten- und standortbezogene Schulentwicklung“ sind periodische Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche zu führen. Die Bediensteten des Schulqualitäts-managements haben im Sinne der Beratung, Begleitung und Unterstützung mit den Schulleitungen und Schulcluster-Leitungen nachweislich schriftlich dokumentierte Vereinbarungen zu schließen und Maßnahmen zu vereinbaren.

siehe auch Archiv 2019: SQM Schulqualitätsmanagement - Aufgaben, Ziele, Kompetenzen 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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