Mit dem RS 26/2022 stellt das BMBWF klar, dass dem Österreichischen Jugendrotkreuz (ÖJRK) eine wichtige und daher zu unterstützende Stellung im Schulsystem zukommtt.
Daher ist für Lehrpersonen, die als Referentinnen und Referenten tätig sind, wird eine Möglichkeit der Abgeltung (in Form von Einrechnung in die Lehrverpflichtung) besteht..
Schulen sollen die Ziele des ÖJRK sowohl in den Unterrichtsgegenständen als auch im Rahmen von Unterrichtsprinzipien bzw. fächerübergreifenden Themen im Sinne der jeweils geltenden Lehrpläne unterstützen.
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