Werte Leserinnen und Leser,
auch mit dieser Ausgabe unserer Zeitschrift verfolgen wir das Ziel, Ihnen zu aktuellen Themen Informationen zu liefern und zu immer wieder auftretenden Fragen Antworten bereit zu stellen. Wir recherchieren dafür auf den einschlägigen Homepages und besprechen uns mit diversen Fachleuten. Für konkrete Situationen bleibt es jedoch erforderlich, vor wichtigen Entscheidungen, weitere Informationen einzuholen.
Besonders aktuell, weil mit 1.Mai 2025 in Kraft, ist die Ergänzung der Schulordnung 2024 um jene Absätze, die unter dem Begriff „Handyverbot“ schon viel diskutiert wurden. Das „Unterrichtsministerium“, seit 1.April 2025 nun BMB -Bundesministerium für Bildung genannt, hat eine ausführliche Liste an Fragen und Antworten zusammengestellt, aus der wir einige Punkte für unsere Zeitung hervorgehoben haben. S. 15
LRS-Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten und deren Berücksichtigung im Unterricht sowie bei Schularbeiten, Tests und der Leistungsbeurteilung sind ein Dauerthema, das nach Eindruck von Eltern sehr unterschiedlich behandelt wird. Wir konnten Herrn Dr. Zollneritsch für eine Informationsveranstaltung gewinnen und haben eine Nachlese dazu in dieser Ausgabe abgedruckt. S.7
Grundkompetenzen (GruKo) absichern bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe für alle Beteiligten. S.4
Die Qualität von Bildungseinrichtungen ist ein entscheidender Faktor für den Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern. Mit dem Schuldatenblatt wird eine Informationsgrundlage geschaffen, die Schulen für ihre Schulentwicklung heranziehen können. S.6
Information ist auch für Schülerinnen und Schüler wichtig, wenn es um die Schulwahl geht. Es ist zu wenig verankert, dass viele Wege zu einem guten Abschluss führen. S.2
Eine enge Zusammenarbeit von Eltern und Lehrpersonen ist zur effizienten Unterstützung von Schülerinnen und Schülern unerlässlich.
Nicht nur der Dienstgeber bzw. die Schulbehörde soll die Lehrpersonen erreichen können, weshalb auch jede Lehrperson über ein elektronisches Postfach zu verfügen hat.
Der VwGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung der dienstlichen E-Mail-Adresse kein datenschutzwidriges Verhalten der Schule darstellt, „da die Veröffentlichung der dienstlichen E-Mail-Adresse als verhältnismäßig angesehen wurde und der beruflichen Funktion des Lehrers entsprach.“ S.19
Einige Hinweise zur Abhaltung von Schulfesten runden unsere Infos ab. S.13
Wir wünschen Ihnen einen gelingenden Ausklang des Unterrichtsjahres und einen erholsamen Sommer.
Ilse Schmid
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- Kategorie: Elternbrief Mai 2025