Ende der Schulpflicht ≠ Ende der Ausbildungspflicht
Gültig seit Juli 2017 für Kinder, die ihre Schulpflicht beenden: Sie müssen eine weiterführende Ausbildung absolvieren.
Flyer für Eltern außen Flyer für Eltern innen
Informationen über Zielsetzung und Inhalt: oesterreich.gv.at - Neue Website: AusBildung bis18
Koordinierung durch: Bundeskoordinationsstelle am Übergang Schule-Beruf BundesKOST
Ausbildungspflichtgesetz: Bundesgesetzblatt I Nr. 62/2016
Ausbildungspflichtgesetz - APflG i.d.g.F. Ausbildungspflicht-Verordnung – APfl-VO i.d.g.F.
Handreichung für Schulen 1.Auflage 2017 Handreichung des bmbwf : aktualisierte Auflage September 2018
Zuständigkeit: BM für Soziales,
Info an Schulen durch BM für Bildung: Ein Erlass zu AusBildung bis 18 ist in Vorbereitung, ebenso Elternbriefe.
Folien _bmb erstellt am 25.10.2016; aktualisiert am 13.02.2017
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