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Leseoma - Leseopa- Lesepatin- Lesepate

Dass Kinder ein gehöriges Maß an Lesefertigkeit verbunden mit der Fähigkeit den Sinn des Gelesenen zu erfassen brauchen, steht außer Streit. Schule, insbesondere die Grundschule, hat die Aufgabe, Kindern den Erwerb dieser „Lesekompetenz“ zu ermöglichen.

Lesen lernt man insbesondere durch Lesen, aber auch Zuhören und (über Gelesenes) Erzählen sind wichtige Beiträge im Lernprozess.

Dies alles braucht Zeit, und viele Lehrpersonen beklagen, dass ihnen im Unterricht nicht ausreichend Zeit dafür zur Verfügung steht.

Nicht alle Kinder haben Eltern oder Angehörige, die sie im Lernprozess unterstützen können. Sei es dass die entsprechenden Kenntnisse fehlen oder das Kind besondere Schwierigkeiten beim Lesen hat, sei es dass die Zeit dafür fehlt, weil die Familie erst am Abend zusammen trifft.

Für den Gegenstand „Deutsch, Lesen, Schreiben“ sind im Lehrplan der Grundschule 4 mal 7 Wochenstunden vorgesehen. Jedes Kind hat überdies den Anspruch auf Förderunterricht im Ausmaß von insgesamt 1 Wochenstunde (die jedoch gegebenenfalls teilweise auch für andere Gegenstände verwendet werden muss).

Lesen-Lernen ist ein hochkomplexer Vorgang und erfordert einen didaktisch gut aufgebauten Erstleseunterricht. Kinder, die hier Schwierigkeiten haben, dürfen keinesfalls ungeschulten Laien überantwortet werden - deshalb auch das hohe Stundenausmaß im Lehrplan. Es ist Aufgabe der Lehrpersonen, das richtige Fundament für eine weiterführende Leserziehung zu legen.

Leseerziehung ist ein Unterrichtsprinzip, also eine Bildungs- und Erziehungsaufgabe, und somit nicht nur einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet. Lesererziehung fordert das Zusammenwirken aller Unterrichtsgegenstände. Auch eine gelegentliche Heranziehung außerschulischer Experten ist im Lehrplan als unterstützende Möglichkeit angeführt.

Stehen der Schule engagierte Ehrenamtliche als „Leseomas, -opas,...“ zur Verfügung, so bleibt, wie bei jedem Einsatz außerschulischer Experten, die Verantwortung für alle Inhalte und Abläufe bei den Lehrpersonen.

Die Eltern müssen vorab nachweislich über den Einsatz der außerschulischen Experten informiert werden und Kinder dürfen nicht dazu gezwungen werden, mit einer externen Person zu lesen.

Externe Personen, sollten sie mit Kindern alleine in einem Raum sein, müssen –außer es handelt sich um Lehrpersonen im Ruhestand- sorgfältig überprüft werden.

Der Landesschulrat braucht zB für Unterrichtspraktikanten eine „EKIS-Abfrage“.

Externe Experten werden von der Schule ausgewählt. Daher trägt die Schulleitung die volle Verantwortung.

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