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Berufsorientierung muss stattfinden

Die Durchführung von Berufsorientierung ist für alle Schulen verpflichtend, mit unterschiedlichen Durchführungsrichtlinien.

Das Schulorganisationsgesetz §2 Abs. 1 sagt dazu:

Die österreichische Schule ... hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. ...“

 Das Schulorganisationsgesetz (SchOG) schreibt vor, in welchen Schularten und Schulstufen Berufsorientierung in den Lehrplänen zu verankern ist:

Als Pflichtgegenstand:

in der Polytechnische Schule (SchOG § 29 Abs. 1a)

Im Lehrplan ist Berufsorientierung im Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ mit 3 Wochenstunden verankert.
Durch eine schulautonome Lehrplanbestimmung kann eine Erhöhung auf 4 Wochenstunden erfolgen.
Eine schulautonome Festlegung von zwei Wochenstunden für den Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt ist nur möglich, wenn ein zusätzlicher alternativer Pflichtgegenstand mit Inhalten aus dem Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt im Ausmaß von mindestens einer Wochenstunde geschaffen wird

Als verbindliche Übung

In der Mittelschule: (SchOG § 21b Abs. 1 Z 2)
Im Lehrplan der Mittelschule ist in der 3. und 4. Klasse Berufsorientierung als verbindliche Übung vorzusehen.

In der allgemeinbildende höhere Schule: (SchOG § 39 Abs. 1a
Im Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schulen in allen Formen ist in der 3. und 4. Klasse die verbindliche Übung Berufsorientierung vorzusehen.

Weitere Maßnahmen finden sich im Schulunterrichtsgesetz (SchUG)

Beratung der Erziehungsberechtigten: (SchUG § 19 Abs. 8)

„In der 4. Schulstufe (...) und in der 8. Schulstufe, in der Mittelschule auch bereits in der 7. Schulstufe, sind die Erziehungsberechtigten gegen Ende des ersten Semesters oder am Beginn des zweiten Semesters des Unterrichtsjahres über den nach den Interessen und Leistungen des Schülers empfehlenswerten weiteren Bildungsweg mündlich zu informieren. ...“

Berufspraktische Tage – als Schulveranstaltung oder schulbezogene Veranstaltung

Die Berufspraktischen Tage dienen der Ergänzung des Berufsorientierungs-unterrichts in der 7. und 8. Schulstufe der Mittelschule und der 9. Schulstufe der Polytechnischen Schule. Die berufspraktischen Tage ermöglichen den Schülerinnen und Schülern das Kennenlernen von Berufen, und eine kritische Selbstprüfung der persönlichen Eignung für den gewünschten Beruf.
Schülerinnen und Schüler verrichten ohne Entgelt einzelne Tätigkeiten im Betrieb.

Seit 7. März 2021 dürfen Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen mit dem Zweck der Berufs- oder Bildungsberatung, der Berufsorientierung oder Berufsfindung wieder durchgeführt werden.
(Änderung der C-SchVO - BGBl. II Nr. 143/2021)

Individuelle Berufs(bildungs)orientierung (SchUG § 13b)

Für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Schulstufe der AHS (allgemeinbildende höhere Schule) sowie der BMHS (berufsbildende mittlere und höhere Schule) kann an bis zu fünf Tagen pro Unterrichtsjahr auf ihr Ansuchen die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilt werden.
Zweck:
 lebens- und berufsnahen Information über die Berufswelt,
 Information über schulische und außerschulische Angebote der Berufsbildung,
 Förderung der Berufswahlreife,
 Ermöglichung von konkreten sozial- und wirtschaftskundlichen Einblicken in die Arbeitswelt

Es darf keine Eingliederung in den Arbeitsprozess erfolgen und eine dem Alter, der geistigen und körperlichen Reife sowie den sonstigen Umständen entsprechende Beaufsichtigung ist vorzusehen. Die Festlegung geeigneter Aufsichtspersonen hat unter Anwendung des § 44a auf Vorschlag der Erziehungsberechtigten bzw. derjenigen Einrichtung zu erfolgen, die der Schüler zum Zweck der individuellen Berufs(bildungs)orientierung zu besuchen beabsichtigt.
Der Schüler bzw. die Schülerin ist auf relevante Rechtsvorschriften, wie zB jugendschutzrechtliche Bestimmungen, Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes und arbeitshygienische Vorschriften, hinzuweisen.

In der Steiermark gibt es zahlreiche Angebote zur weiteren Unterstützung und Information. www.bildungs-und-berufsorientierung.steiermark.at 
Sie finden dort zB die Steirische BBO- Angebotslandschaft.

Einen systematischen Überblick über sämtliche Angebote in der Steiermark zum Thema Übergang Schule-Beruf bietet der Jugendwegweiser www.jugendwegweiser.at 

Siehe auch das Elterninformationsblatt „Jugendwegweiser – DIE Plattform für Bildung und Beruf“ auf der letzten Seite.

Geltungsbereich der Inhalte

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