Liebe Leserinnen und Leser,
seit unserer letzten Ausgabe ist mehr Zeit verstrichen als gewohnt. Es erschien uns jedoch kontraproduktiv, Informationen zu veröffentlichen, die schon während des Drucks und erst recht bei Zustellung überholt sind.
So haben wir insbesondere unsere Homepage laufend aktualisiert, unsere Mitglieder per Email auf Neuigkeiten aufmerksam gemacht, schriftliche und mündliche Anfragen umgehend beantwortet.
Der kurze Weg mittels elektronischer Übermittlung und die große Kooperationsbereitschaft unserer Mitglieder machten es auch möglich, immer wieder ein Bild von den tatsächlich bei den Betroffenen herrschenden Herausforderungen zu erhalten.
Insbesondere waren es die unterschiedlichen Situationen im Rahmen des „ortsungebunde-nen Unterrichts“, der ein Mix aus Fernlehre und Homeschooling war und ist, die ab Mitte März Eltern und auch Schulleitungen in regen Kontakt zu uns brachten:
„Müssen den Eltern die Unterlagen zwingend (elektronisch) übersandt werden, oder dürfen diese auch bereitgelegt und von den Eltern abgeholt werden?“
Ein Schreiben der steirischen Bildungsdirektion zu Beginn der „Schulschließung“ hatte für diesbezügliche Missverständnisse gesorgt. Diese wurden jedoch nach unserer Vorsprache umgehend beseitigt.
Anfangs meinten viele, mit der Bereitstellung eines Arbeitspakets für die Zeit bis Ostern sei der Sache Genüge getan. Als feststand, dass mit Ostern der „Spuk“ nicht vorbei sein wird, waren umfassendere Maßnahmen erforderlich.
„Was passiert mit den erledigten Arbeitsaufträgen?“, „Was geschieht dort, wo von den Lehrkräften keine Feedbackschleifen vorgesehen sind?“ und „Wie wird gewähr-leistet, dass Fernlehre bei Kindern ankommt bzw. Homeschooling auch stattfindet?“
waren weitere Punkte, die es zu lösen galt.
„Lehrkräfte müssen sich aktiv um Kinder kümmern“ wurde daher die Überschrift einer Seite unserer Homepage – wissend, dass viele Lehrpersonen dies bereits engagiert taten, aber es bei weitem nicht flächendeckend Standard war.
Mit Zitaten aus Unterlagen des BMBWF wurde diese Forderung untermauert:
„Die Tätigkeit der Lehrkräfte darf sich daher nicht darin erschöpfen, erreichbar zu sein.“; „Lehrpersonen haben während des Überbrückungsprozesses die Lernprozesse ihrer Schüler/innen über unterschiedliche digitale Medien bestmöglich zu begleiten. In diesem Zusammenhang sind – wie im Unterricht an der Schule auch – geeignete Aufzeichnungen über die erteilten Arbeits-aufträge und die erzielten Lernleistungen der Schüler/innen zu führen.“; und schließlich Ende März dann der Auftrag:
„Alle Schülerinnen und Schüler, die Probleme vorweisen, sollen ausnahmslos kontaktiert werden. Die vom Bundesministerium bereit gestellten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden angewiesen, mit jenen Schülern und Schülerinnen Kontakt aufzunehmen, die Probleme mit der aktuellen Situation vorweisen oder seit Beginn des Notbetriebs von ihren Schulen nicht mehr erreicht werden konnten"
Dass auch die Psyche der Kinder besondere Aufmerksamkeit braucht, wurde von der Schulpsychologie und dem Landesjugendbeirat eindringlich ins Blickfeld gerückt.
Hinsichtlich der Möglichkeit, seine Kinder betreuen zu lassen, sowie betreffend Inhalt der Betreuung wurden durch die zahlreichen Beratungen zwischen BMBWF und Elternvertretung laufend Verbesserungen erreicht.
Präsenzunterricht und Unterricht in den Ferien (Sommerschule) sollen die Folgen der Schulschließungen mildern.
Danke für Ihre zahlreichen Berichte. Wir freuen uns auf weitere intensive Zusammenarbeit.
Ilse Schmid
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- Kategorie: Elternbrief Juni 2020