SQA – Schulqualität Allgemeinbildung
Richtlinien ab 1.9.2019 laut Rundschreiben des BMBWF 6 / 2019
Gesetzliche Grundlagen: SQA beruht auf § 6 (BD-EG) im Zuge des Bildungsreformgesetz 2017 und § 56 Abs. 2 SchUG,
SQA ist eine Initiative des BMBWF für pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im allgemein bildenden Schulwesen. SQA versteht sich als Grundhaltung, Methode und Werkzeug für die handelnden Personen auf allen Ebenen des Schulsystems, um die Qualität ihres Tuns und die Ergebnisse zu optimieren.
Ziel von SQA ist es, durch pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu bestmöglichen Lernbedingungen an allgemein bildenden Schulen beizutragen. Das eigenständige Lernen von Schülerinnen und Schülern, begleitet durch professionelles und wertschätzendes Handeln von Lehrerinnen und Lehrern, soll zur weiteren Anhebung des Bildungs- und Leistungsniveaus führen.
Rahmenzielvorgabe des BMBWF für die systematische Qualitätsentwicklung ist
die Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an allgemein bildenden Schulen in Richtung Individualisierung, Kompetenzorientierung und inklusiver Settings.
Prinzipien: Ansatzpunkt der Planungen aller Schulen sind die unterschiedlichen Ausgangslagen ihrer Schülerinnen und Schüler. Damit wird auch der Forderung nach bewusstem Umgang mit Diversität (Integration/Inklusion, Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit) Rechnung getragen.
Verantwortlich für die Steuerung und Koordinierung der SQA-Aktivitäten
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auf Schulebene die Schulleitung, unterstützt von d. SQA-Schulkoordinator/in;
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auf regionaler Ebene ist es d. Schulqualitätsmanager /in,
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auf Ebene des Bundeslands d. Bildungsdirektor/in, die Leitung Pädagogischer Dienst, unterstützt von den SQA-Landeskoordinator/inn/en.
SQA umfasst 3 wichtige Elemente:
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1. den Schulentwicklungsplan (SEP)
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2. die Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG)
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3. Evaluation, Feedback, externe Daten
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- Kategorie: Elternbrief Dezember 2019