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„Neue Grundschule“

Das Konzept „Neue Grundschule“, das mit einer fast vollständigen Abschaffung von Vorschulklassen einhergeht, kommt zwar schon in die Jahre –die entsprechenden Gesetze sind schon seit 1999 in Kraft- dennoch hat dieses Konzept viele Eltern, aber auch Pädagog/inn/en noch nicht überzeugt.

Gibt es für das nicht schulreife Kind keine Vorschulklasse, so wählen viele Eltern den Weg in den „häuslichen Unterricht“ ergänzt durch den Besuch eines Kindergartens. Immer noch wird das auch von Schulleitungen empfohlen und unterstützt.

Hat man vor Einführung der „Grundschule neu“ den Eltern unterstellt, sie würden mit ihren Kindern in die Vorschulklassen drängen, weil diese im Gegensatz zum Kindergarten beitragsfrei sind, so kann dieses Argument nun wohl kaum mehr herangezogen werden. Denn jetzt müssen häufig Eltern für ihre schulpflichtigen Kinder im Kindergarten Beiträge zahlen, während der Schulbesuch frei wäre.

Doch wie sind die Reaktionen auf den Umstand, dass sehr viele Kinder ihr erstes Schuljahr nicht in der Schule sondern im häuslichen Unterricht, meist ergänzt durch den Besuch eines Kindergartens, verbringen?

? Evaluiert man die Umsetzung des Konzeptes „Neue Grundschule“?

? Erhebt man die Einstellung von Pädagog/inn/en zur „Neuen Grundschule“?

? Befragt man die Eltern von nicht schulreifen Schüler/inne/n der Grundstufe I und jene Eltern, die den „häuslichen Unterricht“ gewählt haben?

Fast scheint es, dass mehr Energie in Maßnahmen fließt, die den Eltern und Kindern den häuslichen Unterricht als Ausweg erschweren, anstatt in eine flächendeckende Herstellung zufriedenstellender, ja überzeugender Verhältnisse zu investieren, damit die guten Beispiele nicht nur „Leuchttürme“ bleiben sondern diese Methoden zum Standard werden.

Es ist wichtig und richtig darauf zu achten, dass die Unterrichtspflicht ernst genommen wird, dass Kinder nicht um ihr Recht auf Bildung gebracht werden. Aber gerade Kinder, die noch nicht schulreif sind, brauchen für ihre Entfaltung oft ein Umfeld, das im Rahmen des angebotenen Schulunterrichts nicht in ausreichendem Ausmaß bereitgestellt werden kann.

Nicht schulreife Kinder sind jenen im Kindergarten „näher“ als den Schulkindern. Das ist es auch, warum Eltern bei Fehlen von Vorschulklassen einen „Ausweg“ suchen, und weil sie beobachten oder berichtet bekommen, dass „Vorschulkinder“ wie „Sitzenbleiber“ dastehen, weil sie nochmals die 1. Klasse besuchen, während die anderen Kinder mit ihrer Lehrerin aufsteigen.

Der „Lehrplan für Vorschulklassen“ war anders konzipiert und nahm auf die besondere Disposition von nicht schulreifen Kindern durch mehr Bewegungseinheiten, etc. besser Rücksicht. Als Lehrplan für die Vorschulstufe musste dieser Lehrplan wesentliche Abstriche erfahren, damit er für eine gemeinsame Führung mit der 1. Schulstufe geeignet anwendbar wurde.

Der Lehrplan der Vorschulstufe ist als eigener Teil des Lehrplans der Grundstufe I ausgewiesen. Seine Erfüllung wird nicht überprüft. Im Idealfall führt die Darbietung seiner Inhalte zum Erreichen der Schulreife.

Da die Schüler/innen der Vorschulstufe nicht beurteilt werden und auch andere Instrumente für die „Erfolgsmessung“ nicht standardmäßig zur Anwendung kommen, bleibt offen, ob bzw. in welchen Bereichen der Zustand der Schulreife erreicht bzw. nicht erreicht wurde. Dies ist bei Absolvierung der Vorschulstufe in einer Schule nicht anders wie beim häuslichen Unterricht.

Die Idee der „neuen Grundschule“ ist großartig, Modelle zur sachgerechten Umsetzung scheitern häufig aber nicht nur an der Ressourcen-Frage.

Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I kann gemäß § 13 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes für noch nicht schulreife Kinder eine entsprechend ausgebildete Lehrerin bzw. ein Lehrer zusätzlich eingesetzt werden.

Zwischen Schulreife und Nicht-Reife gibt es keine eindeutig festzulegende Grenze. Wer im August noch total „verspielt“ ist, kann im Oktober schon recht „ernsthaft“ lernen wollen.

Das Konzept der „neue Grundschule“ will es Kindern ermöglichen, die Grundstufe I in ihrem individuellen Lerntempo zu absolvieren. Dies kann in 3, 2, oder auch nur 1 Jahr erfolgen.

In der Grundstufe I sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes während des Unterrichtsjahres ermöglicht wird, um eine Über-oder Unterforderung auszuschließen.

Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 5 ist dies entsprechend zu berücksichtigen.

Die Neuordnung des Schuleingangsbereiches soll auch der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.

Für „langsame Lerner“ oder Kinder mit „einseitiger Begabung“ böte das Konzept der neuen Grundschule die Möglichkeit, die Lernziele der 1. und 2. Schulstufe aufgeteilt auf 3 Jahren zu erarbeiten. In einzelnen Gegenständen könnten sie vorneweg sein, mit ihrer „Schwachstelle“ könnten sie sich in Ruhe auseinandersetzen. Andere wiederum könnten das Lernpensum in 1 Jahr erfüllen.

Im Lehrplan der Grundstufe I findet sich nämlich mit Ausnahme des Vorschullehrplans keine weitere Aufteilung der Inhalte auf Schuljahre. So gibt es keine Lehrplanvorgabe, welche Lernziele in der ersten Schulstufe erreicht werden müssen.

Leider erfolgt durch die Aufmachung der Schulbücher, die ja nicht von ungefähr als „geheimer Lehrplan“ bezeichnet werden, eine Aufteilung der Inhalte.

So gibt es Bücher für die 1. Klasse und solche für die 2. Klasse. Dadurch entsteht der Eindruck und auch Druck, ein bestimmtes Arbeitspensum und somit Tempo einfordern zu müssen. Oft ist sowohl ein zu langsames als auch ein zu schnelles Fortschreiten nicht erwünscht oder gar untersagt. Langsame Lerner gehen dadurch oft nicht langsamer vor, sondern im Tempo der anderen. Wenn sie dann scheitern, beginnen sie wieder von vorne.

Die Trennung der Kinder nach Schulstufen, erschwert eine adäquate Umsetzung des Konzeptes der „Neuen Grundschule“ zusätzlich. Der Wechsel von Schulstufen zieht meist einen (baldigen) Wechsel der Klasse nach sich.

Wo diese Schwachstellen gemildert sind, ist auch die Akzeptanz der Eltern gegeben. Hier liegt auch der Schlüssel zur Eindämmung des Zuspruchs zu häuslichem Unterricht.

Bitte beachten Sie die Änderungen durch das Schulrechtsänderungsgesetz 2016 - Siehe zB Elternbrief April 2016 Schuleingang

Geltungsbereich der Inhalte

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