Die Mittelschule
Förderung nach Maßgabe der individuellen Lern- und Leistungsfähigkeit
Mit Beginn des vorigen Schuljahres wurde die Neue Mittelschule in Mittelschule (MS) umbenannt. Die Bezeichnungen für Sonderformen mit erweiterten Stundentafeln lauten: Musik-MS, Sport-MS, Skisport-MS.
Die Umbenennung und sämtliche Änderungen wurden nicht aufsteigend gültig, sondern für alle Klassen an allen Mittelschulen mit Beginn des Schuljahres 2020 / 21
Wesentlicher als die Umbenennung ist die die Einführung von zwei „eigenständigen“ Leistungsniveaus ab der 2. Klasse (= 6. Schulstufe) in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache: „Standard“ und „Standard AHS“.
- mit jeweils einer 5-stufige Notenskala,
- einer klaren Zuordnung der Kinder zu einem der beiden Niveaus bei gleichzeitiger
- Möglichkeit des Wechsels von einem Niveau ins andere auch während des Unterrichtsjahres per „Entscheidung“ der Lehrperson oder der Schulleitung, sowie der
- Möglichkeit zur Zusammenfassung von Schülerinnen und Schülern in dauerhafte Gruppen entsprechend ihrem Leistungsniveau
Ob dauerhafte Gruppen eingerichtet werden, entscheidet die Schulleitung.
Die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ haben jenen der Unterstufe
der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) zu entsprechen.
Die erstmalige Zuordnung zu einem Leistungsniveau erfolgt in der 6. Schulstufe innerhalb der ersten zwei Schulwochen.
ACHTUNG: „Recht auf Aufnahmsprüfung in das höhere Niveau“ SchUG § 31b
(3) Ab Bekanntgabe der Zuordnung ist die Schülerin oder der Schüler berechtigt, sich bei der Schulleiterin oder beim Schulleiter innerhalb von fünf Tagen, …, für die Ablegung der Aufnahmsprüfung in das höhere Leistungsniveau anzumelden. Diese Aufnahmsprüfung ist vor einer Prüfungskommission abzulegen,
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- Kategorie: Elternbrief Dezember 2021