Blick ins Klassenzimmer – Nutzung von digitalen Geräten und digitalen Medien: österreichweite Befragung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern zu Kompetenzen, Nutzung und Rahmenbedingungen im Unterricht.
Achtung: seit heute, 9.10.2025, muss der Name des Empfängers exakt eingegeben werden.
Der Nationalrat wird ersucht:
umgehend die seit 1992 unverändert bestehende Deckelung der Dienstposten für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 2,7 % auf 4,5 % anzuheben, um dem aktuellen Bedarf zumindest teilweise zu entsprechen. bis 31.12.2025
Weiterlesen: Bürgerinitiative für mehr Sonderpädagoginnen und -pädagogen-verlängert
Das steirische Credo, Schülerinnen und Schüler nach einer Suspendierung nicht alleine zu lassen -siehe hier - soll nun auch bundesweit in Maßnahmen münden.
Für alle Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf in Deutsch kostenlos. 
  Infoblatt         
Weiterlesen: Digitales Sprachförderprogramm für DaZ - DigiDaZ
Der gute Umgang mit Geld ist wichtig für das gesamte Leben. Deshalb motiviert KARDEA! dazu, sich mit dem Thema Geld zu beschäftigen.
Weiterlesen: Kardea! Preis für Ideen rund um das Thema Geld.
Das aktualisierte Amtliche Regelwerk und das Amtliche Wörterverzeichnis sind in den österreichischen Schulen und in den nachgeordneten Dienststellen ab 1. September 2025 verbindlich anzuwenden, wobei eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen ist.
Das pädagogische Empowerment hat eine gender-ungerechte Ausprägung: Wir ermöglichen Mädchen vieles. Karate- und Boxtraining für Mädchen? Machen wir! Selbstverteidigung für Mädchen? Standard in Schulen. Und welche Mittelschule käme ohne Initiativen wie „Mädchen in die Technik“ aus? Was gibt es für Buben? Eher nichts.
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten kann der “errechnete Geburtstermin” oder der “Geburtstermin laut Ultraschall” herangezogen werden.
Schulexterne Angebote im Themenfeld Sexualpädagogik dürfen nur dann an Schulen eingesetzt werden, wenn nach Abschluss des Qualitätssicherungsverfahrens ein entsprechendes Ergebnis vorliegt.
An allen religiösen Festtagen, die in Österreich keine gesetzlichen Feiertage sind, besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Schulbesuch.
Wichtige Berechnungsgrundlage ist der Umstand, auf welchen Wochtentag der 26. Oktober fällt.
Die jüngst veröffentlichten Ergebnisse der TIMMS-Studie sind kein Grund zum Jubeln. Auch wenn Österreich über dem internationalen und dem EU-Schnitt liegt, so darf nicht vernachlässigt werden, dass offenbar ein nicht unerheblicher Teil der guten Leistungen, die den Durchschnitt gehoben haben, auf den Einsatz von Eltern zurückgeht.
Weiterlesen: Der DV fordert-GruKo absichern, naive Annahmen verwerfen
Endlich ohne Wenn und Aber geklärt, dass die Transportkosten im Zusammenhang mit dem pflichtigen Schwimmunterricht vom Schulerhalter zu tragen sind!
„Das Kind, das körperlich, geistig oder sozial behindert ist, erhält die besondere Behandlung,Erziehung und Fürsorge, die seine besondere Lage erfordert.“ (Artikel 5 der Erklärung der Rechte des Kindes)
„Wenn im Bereich der Schule Inklusion nicht bedeutet, Menschen mit Beeinträchtigungen so zu unterstützen, dass sie jenen Maßstäben genügen können, die auch für alle anderen gelten, handelt es sich gerade um keine Inklusion mehr, sondern um eine Exklusion auch dann, wenn sie unter einem gemeinsamen physischen Dach stattfindet.“ (Univ.Prof. K.P. Liessmann,Jahrbuch für Politik 2014)
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siehe auch: Inklusive Bildung und Sonderpädagogik - Strategie und Positionspapier - März 2021











