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Liebe Leserinnen und Leser!

Der Start in den Herbst konnte mit Präsenzunterricht erfolgen. Diese ersten Wochen haben viele Schulen auch dafür genützt, Informationskanäle und Video-Kontakt-Möglichkeiten einzurichten und die Schüler und Schülerinnen damit vertraut zu machen. So konnte der Umstieg ins Homeschooling meist gut bewältigt werden.
Die Betreuung lief an den Schulen deutlich besser als beim ersten „Lockdown“. Dies vor allem deshalb, weil von Anfang an klargestellt worden war, dass auch Lernunterstützung und nicht nur Beaufsichtigung erfolgen muss. Kinder mussten die Möglichkeit haben, während ihres Aufenthalts an der Schule die Arbeitsaufträge wie im Homeschooling zu erledigen.
Die Anordnung zum Schulbesuch, die für Kinder mit Lernrückständen oder mangelnden Deutschkenntnissen erfolgen musste, hätte erwarten lassen, dass dies mit einer besonders intensiven Lernbegleitung einhergehen würde. Dies konnten nicht alle Betroffenen so wahrnehmen.
Durch die neuerliche Konfrontation mit den Herausforderungen des ortsungebundenen Unterrichts zeigte sich für viele der Wert des Präsenzunterrichts und hier insbesondere die Wichtigkeit von Lehrpersonen als leitendes Gegenüber.

Herr Univ. Prof. Dr. K.P. Liessman hat dieses Phänomen in seinem Artikel „Schluss und Schließung“ sehr eindrucksvoll behandelt. siehe auch News
Passend dazu finden Sie auch einen Auszug aus dem Beitrag „Frontalunterricht macht klug“ von Inge Klöpfer.

Die nunmehr schon über Monate andauernden Beschränkungen bei Veranstaltungen machen auch den Elternvereinen sehr zu schaffen. Das Vereinsleben und damit auch Feste und Feiern mit der Schulgemeinschaft kamen zum Erliegen.
Da Beschlüsse auch ohne physische Anwesenheit der Stimmberechtigten gefasst werden dürfen (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung) konnten und können zumindest die erforderlichen Wahlen durchgeführt werden.
Auch Änderungen von Statuten dürfen auf diesem Weg erfolgen. Dies ist jedenfalls erforderlich, wenn der Elternverein seinen Namen an die geänderte Bezeichnung der Schule anpassen möchte.

Die Schülereinschreibung für schulpflichtig werdende Kinder findet zweigeteilt statt: der administrative Teil im Jänner und die Feststellung der Schulreife bis spätestens Anfang März.
Für die Aufnahme in die anderen Schularten bleibt der Zeitraum „in den zwei Wochen nach den Semesterferien“. Termine für Eignungsprüfungen wurden bereits von der Bildungsdirektion verordnet. (siehe im Service – Bereich auf www.ElternMitWirkung.at).

Wir danken allen, die durch die rege Zusammenarbeit mit dem Landesverband die Tätigkeiten unterstützen und wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Schmid

Geltungsbereich der Inhalte

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