Geltungsbereich von Schulgesetzen
Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. Sie sind Bundesgesetze und im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
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Erlässe von Landesschulräten (für Wien: Stadtschulrat) bzw. ab 1.1.2019 Bildungsdirektionen beziehen sich in der Regel auf bundesweite Vorgaben.
Werden in den Erlässen Landesgesetze berührt, so handelt es sich um Landesgesetze des Bundeslandes, in dem der Landesschulrat (in Wien: Stadtschulrat)bzw. die angeführte Bildungsdirektion wirkt. Und die zutrreffenden landesgesetzlichen Bestimmungen werden explizit angeführt.
Landesgesetze, gelten (nur) im jeweiligen Bundesland und sie führen immer entsprechende Beifügungen. zB
Steiermärkisches (St) Behindertengesetz - StBHG;
Oberösterreichisches (Oö.) Pflichtschulorganisationsgesetz - Oö.POG
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