Vereinheitlichung der Lern- bzw. Kommunikationsplattform
Empfehlungen des BMBWF
2020-0.376-370 (BMBWF/AbteilungPräs/15 - allgemein)
... , dass sich unter der Führung der Schulleitung jede Schule ab dem kommenden Schuljahr 2020/21 schulautonom für den Einsatz einer Lern- bzw. Kommunikationsplattform entscheidet. Dabei sind die unterschiedlichen Funktionalitäten einer einheitlichen Lern- bzw. Kommunikationsplattform zu berücksichtigen:
• Organisation/Ablage von Informationen und Lernmaterialien
• Organisation von schulischen Standardabläufen (z.B. Einsammeln von Hausübungen)
• Schriftliche Kommunikation mit Schüler/innen (z.B. via Diskussionsforum)
• Schriftliche Kommunikation mit Eltern (z.B. via elektronischem Mitteilungsheft)
• Live-Online Kommunikation (Videokonferenz)
• Austausch und Abstimmungen im Kollegium untereinander
Folgende Leitfragen können Ihnen helfen, den Auswahlprozess zu strukturieren:
• Werden derzeit für ähnliche Kommunikationsprozesse unterschiedliche Plattformen oder Kommunikationskanäle genutzt? Welche davon ist mit dem geringstmöglichen technischen Aufwand verbunden? (z.B. Kontakt zu den Eltern)
• Welche der am Schulstandort genutzten Plattformen kann alle oder die meisten der von Ihren Lehrkräften benötigten Kommunikationsprozesse abbilden?
• Mit welchen der am Schulstandort genutzten Plattformen können die meisten Lehrer/innen gut umgehen bzw. für welche gibt es die meisten für Ihren Schulstandort nützlichsten Fort- und Weiterbildungsangebote?
• Ermöglicht der einfache Zugriff auf Ressourcenpools digital-inklusives Unterrichten?
• Wie hoch ist der Administrationsaufwand am Schulstandort?
• Gibt es eine Anlaufstelle bei technischen und pädagogischen Fragestellungen?
Um den Auswahlprozess in der zur Verfügung stehenden Zeit noch beginnen und auch beenden zu können, empfehlen wir ein Team unter der Führung der Schulleitung zusammenzustellen, dem Kolleg/inn/en mit technischer und didaktischer Expertise angehören. Dem Team sollten die eEducation- oder eLearning-Koordinator/inn/en bzw. IT-Manager/innen und Schulentwicklungsteams jedenfalls angehören. Dieses Team trifft die Entscheidung über die Auswahl einer Lern- bzw. Kommunikationsplattform und begleitet den Implementierungsprozess.
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Schulpartner/innen sollten, wenn möglich, in den Prozess eingebunden werden. Sie sind jedenfalls von den Neuerungen zu informieren und es soll ihnen auch vermittelt werden, wie Schüler und Schülerinnen sowie Eltern und Lehrende von der vereinheitlichten Nutzung von Lern- bzw. Kommunikationsplattformen profitieren.
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- Kategorie: Elternbrief September 2020