Schülereinschreibung - Volksschule
dies betrifft Kinder am Beginn ihrer Schullaufbahn siehe auch Schülereinschreibung VS -Pflichten der Eltern sowie Beginn der Schulpflicht
Die Schülereinschreibung vor Eintritt in die 1. Klasse Volksschule besteht aus zwei Teilen:
1. administrativer Teil
2. "pädagogischer Teil".
a) Feststellung der Deutschkenntnisse >Erlass 2.1. Die Kenntnis der Unterrichtssprache (§ 6 Abs 2b Z 1 SchPflG)
Die Feststellung ob ein Kind die Unterrichtssprache so weit beherrscht, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe ohne besondere Sprachförderung zu folgen vermag, ist für alle Kinder unabhängig davon zu treffen, ob Deutsch die Erst- oder Zweitsprache des Kindes bzw. der Eltern ist. Die Feststellung muss mittels standardisiertem Testverfahren durchgeführt werden.
b) Feststellung der Schulreife (§ 6 Abs 2b Z 2 SchPflG) ≡ körperliche oder geistige Überforderung Erlass 2.2.
Auf diese Entscheidung sind die Vorgaben der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die näheren Festlegungen betreffend das Vorliegen der Schulreife (Schulreifeverordnung), BGBl. II Nr. 300/2018, anzuwenden.
Sollte im Rahmen der Schülereinschreibung festgestellt werden, dass ein Kind die Schulreife nicht besitzt, ist von der Schulleitung längstens innerhalb einer Woche nach dem Termin der persönlichen Vorstellung des Kindes eine schriftliche Entscheidung auszustellen
Erlass der BD Stmk vom 1.2.2022 VIII Schu5/0032-2022
Die Termine der Schülereinschreibung werden von den Bildungsdirektionen so verordnet, dass ein geordnetes Aufnahmsverfahren gewährleistet ist.
"§ 1 (1) Die Frist für die Schülereinschreibung der schulpflichtig werdenden Kinder beginnt im Land Steiermark im Jänner mit dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien und endet spätestens mit dem Tag im März, der vier Monate vor Beginn der Hauptferien liegt."
(2) Der genaue Zeitpunkt ...
(3) Die Verlautbarung des genauen Zeitraumes der Schülereinschreibung hat jeweils in ortsüblicher Weise zu erfolgen."
aus Schülereinschreibungsverordnung GZ.: VIIISchu5/0011-LSR-STMK/2017
siehe auch
Schulreife in Österreich – gibt es Unterschiede in den Bundesländern und gibt es benachteiligte Gruppen? >>> hier
siehe auch EB Dezember 2021
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- Kategorie: Service