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Liebe Leserinnen und Leser,

nur wenige Wochen trennen uns noch vom Ende des Unterrichtsjahres und fast alle Entscheidungen sind schon gefallen.

Notengebung und Fragen rund um die Möglichkeiten gegen Noten oder Entscheidungen, die man nicht mittragen kann oder will, vorzugehen, sind Thema dieser Ausgabe. Dass Entscheidungen der Schule nur mehr vorläufige sind, ist nun schon allseits bekannt.

Dass der „Widerspruch“ gegen Entscheidungen schriftlich, und im eigenen Interesse auch nachweislich, einzubringen ist, ebenfalls Stand des Wissens. Aber Achtung! Es ist zwar „jede technische Form“ zugelassen, nicht jedoch das Einbringen mit Email.

Auch Fragen des Schulwechsels, die nicht an den Schnittstellen sondern innerhalb der Sekundarstufen ins Auge gefasst werden, sind immer wieder von Bedeutung. Sei es, dass die gewählte Schulform oder Fachrichtung nicht den Erwartungen oder Interessen ent-sprochen hat, sei es dass ein Wechsel des Wohnorts den Schulwechsel erforderlich macht.

Durch einen Schulwechsel kann manchmal auch ein Wiederholen einer Schulstufe vermieden werden. Dies dann, wenn in der neuen Schule (-art) nicht alle Pflichtgegenstände gleich sind. In diesem Fall kann auch eine etwaige Wiederholungsprüfung an der neuen Schule abgelegt werden.

Wie geht es weiter ist auch eine Frage, die sich für SchülerInnen ohne er-folgreichen Pflichtschulabschluss nach Ende ihrer Schulpflicht stellt.

Der freiwillige Weiterbesuch einer Pflichtschule ist nicht nur für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine wichtige Möglichkeit, weitere Fortschritte zu machen. Wie und wie lange diese Chance ergriffen werden kann, können Sie in dieser Ausgabe erfahren.

Bitte vergessen Sie nicht, vor wichtigen Entscheidungen den Rat von Fachleuten einzuholen.

Für unsere Jüngsten gibt es vielleicht erstmals die neue Form des „Jahresabschlusses“. Die Zeit der Schulversuch ist vorbei und alle Kinder maximal bis einschließlich dritte Schulstufe, an deren Schule die Entscheidung gegen Noten getroffen worden ist, bekommen kein Zeugnis sondern nur eine sogenannte schriftliche Jahresinformation. Die enthaltenen Leistungsinformationen müssen allerdings wie die Noten auch abbilden, welche Lernziele / -inhalte in welchem Ausmaß erreicht wurden. Und genau wie das Notenzeugnis darf auch diese Information keine Aussage über das Verhalten bzw. die Persönlichkeitsentwicklung oder die soziale Kompetenz enthalten.

Der Wettbewerb „beste Schülerzeitung“ ist beendet und wir freuen uns, dass der erste Platz an eine Pflichtschule ging. Die NMS Trieben hat mit ihrer Zeitung überzeugt und sich gegen viele Konkurrenten aus dem höheren Schulbereich durchgesetzt.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Sommer und hoffen, Sie bei unseren Veranstaltungen im Herbst begrüßen zu können.

Ilse Schmid

Geltungsbereich der Inhalte

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