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Bitte beachten Sie: Änderungen sind durch das "Pädagogikpaket" vorgesehen- aktueller Stand hier

Möglichkeit im Schulforum zu entscheiden:  

Die Klassenelternvertreter und –vertreterinnen im Schulforum dürfen gemeinsam mit den Klassenlehrern und –lehrerinnen festlegen (Abstimmung mit einfacher Mehrheit), „ob bis einschließlich 3. Schulstufe ** an die Stelle der Beurteilung der Leistungen eine Information über die Lern- und Entwicklungssituation tritt.“

„Grundsätzlich ist die Semester- bzw. Jahresinformation eine schriftliche Zusammenfassung des Bewertungsgespräches. Dem KEL-Gespräch kommt eine besondere Bedeutung zu. Es dient der detaillierten Darlegung der Lern- und Entwicklungsschritte und dem Festsetzen der nächsten Schritte und Fördermaßnahmen auf Basis der Dokumentation.

Die nachstehenden Ausführungen dienen zur Orientierung. Regionale Rahmenbedingungen können bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Diese sind von der Schulaufsicht im Sinne der Qualitätssicherung zu begleiten.“ (Rundschreiben Nr. 20/2017)

*     soll ab 1.9.2019: ist den Klassenforen übertragen werden; **  soll ab 1.9.2019: ist nur mehr bis einschließlich erstes Semester der 2. Schulstufe möglich sein  siehe Pädagogikpaket BGBl. I Nr. 101/2018 vom 22.12.2018 

siehe dazu: Elternbrief Mai 2019: Änderungen in der Grundschule

Qualitätsentwicklung – Qualitätssicherung zur Umsetzung der alternativen Leistungsbewertung wurde in diesem Rundschreiben als wichtige Aufgabe der Schulaufsicht hervorgehoben.

Noch scheint keine Evaluierung erfolgt zu sein. Sowohl das „Unterrichtsministerium“ (damals noch BMB) wie auch zahlreiche Landesschulräte haben lediglich einen Phrasenpool (Textbausteine) ausgegeben, der von den Schulen verwendet und von vielen Eltern mit Unverständnis quittiert wird, manchmal auch nicht verstanden wird.

Dass es durch die Forderung nach einer detaillierten Rückmeldung und dem Festsetzen der nächsten Schritte und Fördermaßnahmen zu einer Verbesserung der Leistungen gekommen wäre, scheint nicht der Fall. Denn allein dadurch, dass eine Leistung durch die Darstellung besser wirkt, kann nicht gefolgert werden, dass sie auch besser ist.

Die mit Textbausteinen ausgefüllten Semester- und Jahresinformationen sind auch in Verbindung mit etwaigen ausgegebenen Portfolios oder Lernzielkataloge selten geeignet, den Eltern und Kindern ein klares Gesamtkalkül zu vermitteln.

Immer wieder entsteht auch der Eindruck, dass nicht nur für die Eltern das alles nicht so ganz verständlich ist. 

Beispiel:

Im Pflichtgegenstand Mathematik steht: „Die Erfüllung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen erfolgte vollständig.“ (!) Gleichzeitig wurde dringend angeraten, wegen der großen Lernrückstände und Rechenprobleme einen sonderpädagogische Förderbedarf zu beantragen.

Die Erklärung, die für die Diskrepanz zwischen Bewertung in der Semesterinformation (in den wesentlichen Bereichen vollständig) und der Beschreibung der Leistungen des Kindes im Rahmen der mündlichen Verhandlung (kann die erforderlichen Leistungen überhaupt nicht erbringen) erteilt wurde, zeigte mE deutlich, dass auch Lehrpersonen nicht wirklich verstehen, wie § 18a umzusetzen ist.

Beispiel:

In der Jahresinformation steht: „Die Erfüllung der Aufgaben in den wesentlichen Lehrplanbereichen erfolgte teilweise.“ (!) Im Lernzielkatalog sind alle (!) aufgelisteten Lernziele im Feld „Das kannst du“ gekennzeichnet, was die „beste erreichbare Bewertung ist (zur Auswahl stand nur noch „Das musst du noch üben“)

Die Leistungen in allen Pflichtgegenständen und für jedes einzelne Kind der Klasse in der geforderten Weise zu beschreiben ist eine Herausforderung, die nur schwer zu leisten ist. Die „Flucht in die Textbausteine“ kann/darf jedoch nicht die Lösung sein. Eine genaue Analyse der Vorgänge scheint dringend geboten.

pdf Unser Leserbrief in Die Presse

dazu in  der November-Ausgabe der Zeitschrift Schule auf Seite 3

siehe auch Archiv2017

 

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