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Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung

Start:
ab diesem Schuljahr 2022/23 für die 5., 6. und 7. Schulstufe gleichzeitig eingeführt der entsprechende Lehrplan wurde am 6. Juli 2022 kundgemacht.
Das Stundenausmaß wurde für die 5. bis 8. Schulstufe wie folgt verordnet:
JEDENFALLS:
Subsidiäre* Stundentafel: 1 – 1 – 1 – 1  in Summe 4
Erhöhung der Gesamtzahl an Jahreswochenstunden der Sekundarstufe I um 4 Stunden
ALLENFALLS:
Autonome Stundentafel: mind. 1 – mind. 1 – mind. 1 – mind. 1  in Summe: 4-11
ABER: Die Gesamtzahl an Jahreswochenstunden der Sekundarstufe I darf gegenüber der subsidiären Stundentafel nicht verändert werden.

subsidiär – autonom

Die subsidiäre Stundentafel beschreibt jene Regelung, die verpflichtend gilt, wenn die Schule nicht schulautonom von anderen Gegenständen Stunden streicht und zum Gegenstand
digitale Grundbildung verschiebt. Beschluss im Schulforum (in der Mittelschule) bzw. im SGA (in der AHS) ist erforderlich. Die autonome Änderung darf nicht in beliebigem Ausmaß erfolgen, sondern nur im beschrieben Rahmen. Derzeit noch die Stundentafel für eine Mittelschule ohne Sonderform:

pdfStundentafel

Bitte bedenken Sie:
Das Erstellen einer „autonomen Stundentafel“ darf nicht als rein rechnerisches Problem angesehen werden.
Vielmehr ist es so, dass die jetzigen Lehrpläne ja vor allem die Inhalte beschreiben und festlegen, die in Aussicht gestellten Lehrpläne dann eben die Kompetenzen, die die Kinder
im jeweiligen Fach je Schuljahr erwerben sollen.
Der Umfang der Inhalte bzw. der Kompetenzen ist abgestimmt auf die Stundenzahl der subsidiären Stundentafel.
Soll die Stundenanzahl eines Gegenstandes verringert und zu einem anderen Gegenstand verschoben werden, muss auch darüber entschieden werden, welche Inhalte bzw. Kompetenzen davon erfasst sind.

DAHER

heißt auch der entsprechende Beschlusspunkt für das Schulforum [§ 63a (2) lit. l ] bzw. für den SGA [§ 64 (2) lit. j] nicht Erlassung schulautonomer Stundentafeln, sondern:
Entscheidung über „die Erlassung schulautonomer

Qualifizierung von Lehrenden
Das BMBWF hat schon wegen der verbindliche Übung digitale Grundbildung Maßnahmen angeboten, was in unterschiedlichem Ausmaß angenommen wurde.
• Kurzfristig: MOOC „Digitale Grundbildung“ und Angebote an Pädagogischen Hochschulen – ab Mai 2022
• Mittelfristig: Hochschullehrgang an Pädagogischen Hochschulen
− Studienjahr 2022/23
− Umfang von 30 EC
− Anrechnungsmöglichkeiten zur Berücksichtigung bereits erworbener

Qualifikationen
• Langfristig: Einführung eines neuen Lehramtsstudiums in Entwicklungsverbünden

Kontakt:

BMBWF:
Mag. Martin Bauer, MSc
Leiter der Gruppe Präs/C IT, Digitalisierung
und Medien
Leiter der Abteilung Präs/15 IT-Didaktik
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

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Bildungsdirektion Steiermark:
Traxler-Turner Elisabeth, Dipl.-Päd.
SQM im Fachstab der BD Stmk.
Tel.: 05 0248 345 – 107
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 siehe auch: Digitale Grundbildung in Primar- und Sekundarstufe I

Geltungsbereich der Inhalte

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