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Masterplan Digitalisierung im Bildungswesen

In seinem „Vortrag an den Ministerrat“ hat Herr BM Univ.Prof.Dr. Heinz Faßmann mitgeteilt: „der Plan selbst soll unter Einbeziehung anderer Ministerien und Partner bis zum Beginn des Sommersemesters 2019 unter Einbeziehung externer Expertinnen und Experten erstellt werden. Die Umsetzung des Plans bzw. der darin enthaltenen Projekte und Maßnahmen wird bis 2023 angestrebt.“

In einer Bestandsaufnahme wurde ua. festgestellt:

„In lediglich rund 10% der Schulen der Sekundarstufe finden sich Notebookklassen (5,9% der NMS, 6,4% der AHS und 14,6% der BMHS).

Aber: An rund zwei Drittel der NMS, AHS und BMHS wird mit schülereigenen Geräten (Smartphones, Tablets oder Notebooks) bei Bedarf im Unterricht gearbeitet.“

Verwiesen wird auch auf die Einführung der Digitalen Grundbildung als eigenes Fach mit eigenem Lehrplan ab dem Schuljahr 2018/19, was als „ein erster pädagogisch-inhaltlicher Schritt, auf dem aufbauend nun weitere Konzepte erarbeitet werden sollen“ zu sehen sei.  siehe EB Dez.2017

Festgehalten wird, dass noch ungeklärt ist, „wie und in welcher Form digitale Inhalte und Instrumente in den Unterricht einfließen sollen“.

Wenig überraschend das Ergebnis einer Zusatzauswertung von PISA-Daten:

Die Verfügbarkeit entsprechender Geräte bzw. Investitionen führt nicht automatisch zu besseren Lernergebnissen. Für eine gute, sinnvolle Nutzung von IKT an Schulen braucht es vor allem die richtigen pädagogischen Ansätze.

BM Faßmann führt dazu weiter aus:

„Gleichzeitig liegt jedoch in der Digitalisierung enormes Potenzial für das Bildungswesen. Es braucht aber strategische, planerische Vorgaben für das gesamte Schulsystem um aus den Möglichkeiten, die sich ergeben den größten Nutzen zu ziehen.

Klar ist, dass sich das Bildungswesen diesen Veränderungen umfassend stellen muss um den Schülerinnen und Schülern die bestmöglichen Voraussetzungen zu bieten. Daher hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung nun mit den Arbeiten an einem Masterplan für Digitalisierung in der Bildung begonnen. Ziel ist es, die Veränderungen, die sich durch die fortschreitende Digitalisierung ergeben, stufenweise und vor allem flächendeckend in das österreichische Bildungssystem einfließen zu lassen.“

Drei große Handlungsfelder werden angeführt:

Handlungsfeld 1 „Software“ - Pädagogik, Lehr- und Lerninhalte:..........

Handlungsfeld 2 „Hardware“ – Infrastruktur,.......: Die infrastrukturelle Ausstattung und die Verfügbarkeit von mobilen Endgeräten sollen auf einen vereinheitlichten und vergleichbaren Standard gebracht werden. Es soll flächendeckend die Voraussetzung geschaffen werden, dass digitale Instrumente und Tools an Schulen zum Einsatz kommen können. .......

Handlungsfeld 3 „Lehrende“ - Aus,- Fort-, und Weiterbildung: Digitalisierung, neue Möglichkeiten der Vermittlung von Inhalten bzw. Möglichkeiten, sich diese anzueignen, sollen systematisch in der Ausbildung bzw. Fort- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen verankert werden.

Folgende Zielsetzungen werden mit dem Masterplan für Digitalisierung verfolgt:

  • Innovation in Methodik und Didaktik durch pädagogisch versierte Nutzung der digitalen Möglichkeiten im Unterricht
  • Altersadäquate Förderung der digitalen Kompetenzen und Wissen sowie kritische Bewusstseinsbildung in allen Schularten und Schulstufen entlang klarer pädagogischer Leitlinien
  • Steigerung des Interesses an Technologie und Technologieentwicklung, insbesondere unter Mädchen
  • Verlässliche Vermittlung der digitalen Fertigkeiten, Kompetenzen und Wissen die für einen erfolgreichen Übertritt in den Arbeitsmarkt erforderlich sind
  • Förderung der mit der Digitalisierung verbundenen kreativen Potenziale unter den Schülerinnen und Schülern sowie Stärkung von Talenten

Unsere Forderung

Analog zu den Vorschriften für die Arbeitnehmerinnen und –nehmer muss erlassen werden: Verordnung über den Schutz der SchülerInnen bei Bildschirmarbeit

siehe auch News-nächste Schritte

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