FIDS - Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
Durch das Bildungsreformgesetz 2017 wurden mit Wirksamkeit 31.8.2018 die sonderpädagogischen Zentren, zuletzt auch als Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik (ZIS) bezeichnet, abgeschafft.
Seit 1.9.2018 werden die sonderpädagogischen Fördermaßnahmen nicht mehr durch die Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik verwaltet, sondern durch die jeweiligen Bildungsdirektionen (bis 1.1.2019 noch Landesschulrat).
Gesetzliche Grundlagen des päd. Dienstes gemäß § 19 Abs. 3 BD-EG
- ♦ Qualitätsmanagement und strategische Entwicklung im Rahmen der Schulaufsicht sowie Einrichtung von regionalen Schulaufsichtsteams in Bildungsregionen,
- ♦ Bereitstellung und Koordination sonder- und inklusionspädagogischer Maßnahmen für SchülerInnen mit sonderpädagogischem und anderem Förderbedarf in allgemeinen Schulen, einschließlich der Betreuung von für diese SchülerInnen zusätzlich eingesetzten Lehrpersonen,
- ♦ Mitarbeit am Bildungscontrolling nach Vorgaben der Geschäftsstelle für Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (§ 5 Abs. 3) und
- ♦ Pädagogische Fachexpertise bei der Bewirtschaftung der Lehrpersonalressourcen (§ 5 Abs. 4).
(Quelle: Bildungsreform Steuerungserfordernisse auf Ebene der Schulaufsicht, BMBWF 2019)
Somit wurde in den Bildungsdirektionen ein neuer Fachbereich geschaffen: FIDS – Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
Aufgabe dieses Fachbereichs ist die Bereitstellung und Koordination der sonderpädagogischen Förderung und anderer Förderbereiche, einschließlich der Betreuung von für diese Schüler/innen zusätzlich eingesetzten Lehrpersonen.
Kernaufgabe:
- ♦ Feststellung von Förderbedarfen,
- ♦ Bereitstellung von Fachexpertise,
- ♦ Mitwirkung bei der Erarbeitung von evidenzbasierten Entscheidungsgrundlagen,
- ♦ Unterstützung bildungspolitischer Reformprojekte,
- ♦ Begleitung von Schulen in allen Fragen der Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
Strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen für die Arbeit im Fachbereich:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Bildungsregionen unter der Führung der zuständigen Abteilungsleitung verankert.
Den Abteilungsleitungen in der Bildungsregion obliegt es auch, eine kontinuierliche Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Schulqualitätsmanagerinnen und -managern bzw. in weiterer Folge auch mit der Schulpsychologie zu etablieren. Ebenso gilt es, die im Fachstab der Leitung des pädagogischen Dienstes angesiedelte Diversitätskompetenz für den Aufbau von spezifischer Professionalität in den Bildungsregionen zu nutzen. (Quelle: https://www.schulautonomie.at )
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- Kategorie: Elternbrief Dezember 2019