Elternrechte laut SchUG
So ist die Umsetzung der Gesetze vorgesehen: Siehe Qualitätsrahmen >> hier 4.1 bzw. HP-content
§ 62: Erziehungsberechtigte: Recht auf Anhörung, Information, Interessensvertretung,...
§ 63: Elternvereine: Förderung durch Schulleitung, Einbringung von Vorschlägen, Wünschen und Beschwerden;
§ 63a Klassen- und Schulforum
§ 64 Schulgemeinschaftsausschuss
§ 64a Schulclusterbeirat
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