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Elternrechte laut SchUG

§ 62:   Erziehungsberechtigte: Recht auf Anhörung, Information, Interessensvertretung,...

§ 63:   Elternvereine: Förderung durch Schulleitung, Einbringung von Vorschlägen, Wünschen und Beschwerden;

§ 63a  Klassen- und Schulforum

§ 64    Schulgemeinschaftsausschuss

§ 64a Schulclusterbeirat

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Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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