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4. Qualitätsdimension Schulpartnerschaft und Außenbeziehungen

4.1 Qualitätsbereich Schulpartnerschaft gestalten

Die Schulpartnerschaft macht demokratische Gestaltung und demokratisches Handeln an der Schule erlebbar. Die Schulpartner/innen kennen ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte und nutzen diese aktiv. Die Schulleitung stellt ihnen wichtige Informationen zu Entscheidungsprozessen zur Verfügung und bindet sie in angemessener Weise in die Gremienarbeit ein. Die Teilhabe der Schulpartner/innen im Rahmen der schulpartnerschaftlichen Gremien wird durch die Schule gefördert. Sie wirken aktiv an der Gestaltung des Schullebens mit und erleben sich als aktiver Teil der Schulgemeinschaft.

Qualitätskriterien

Die Schulleitung …

… informiert die Schulpartner/innen (die Lernenden, Lehrenden und Erziehungsberechtigten) über ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.

… fördert die aktive Mitwirkung der Schulpartner/innen am Schulleben und an der Weiterentwicklung der Schule.

… informiert die Schulpartner/innen rechtzeitig und regelmäßig über wichtige Entwicklungen in der Schule und bindet sie in angemessener Form in Entscheidungsprozesse ein.

… berücksichtigt Vorschläge und Interessen der Schulpartner/innen im Rahmen der Schulpartnerschaft.

… sorgt für eine konstruktive Zusammenarbeit unter den Schulpartner/inne/n.

Lernende, Lehrende und Erziehungsberechtigte …

… nutzen ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte im Rahmen der Schulpartnerschaft und bringen ihre Vorschläge und Interessen ein.

… beteiligen sich am Schulleben und erleben sich als Teil der Schulgemeinschaft.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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