4. Qualitätsdimension Schulpartnerschaft und Außenbeziehungen
4.1 Qualitätsbereich Schulpartnerschaft gestalten
Die Schulpartnerschaft macht demokratische Gestaltung und demokratisches Handeln an der Schule erlebbar. Die Schulpartner/innen kennen ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte und nutzen diese aktiv. Die Schulleitung stellt ihnen wichtige Informationen zu Entscheidungsprozessen zur Verfügung und bindet sie in angemessener Weise in die Gremienarbeit ein. Die Teilhabe der Schulpartner/innen im Rahmen der schulpartnerschaftlichen Gremien wird durch die Schule gefördert. Sie wirken aktiv an der Gestaltung des Schullebens mit und erleben sich als aktiver Teil der Schulgemeinschaft.
Qualitätskriterien
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Die Schulleitung … … informiert die Schulpartner/innen (die Lernenden, Lehrenden und Erziehungsberechtigten) über ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte. … fördert die aktive Mitwirkung der Schulpartner/innen am Schulleben und an der Weiterentwicklung der Schule. … informiert die Schulpartner/innen rechtzeitig und regelmäßig über wichtige Entwicklungen in der Schule und bindet sie in angemessener Form in Entscheidungsprozesse ein. … berücksichtigt Vorschläge und Interessen der Schulpartner/innen im Rahmen der Schulpartnerschaft. … sorgt für eine konstruktive Zusammenarbeit unter den Schulpartner/inne/n. Lernende, Lehrende und Erziehungsberechtigte … … nutzen ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte im Rahmen der Schulpartnerschaft und bringen ihre Vorschläge und Interessen ein. … beteiligen sich am Schulleben und erleben sich als Teil der Schulgemeinschaft. |