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Tablets und Notebooks für Schüler*innen

Garantie und Reparierbarkeit

Aus: Beantwortung der schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8960/J-NR/2021 betreffend Tablets und Notebooks für Schüler*innen vom 15.02.2022

Garantie und Reparierbarkeit:
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die digitalen Endgeräte mit einer vierjährigen Garantie beschafft.

Die den Ausschreibungen zugrundeliegenden technischen Spezifikationen sprechen das Segment der Businessgeräte an, die in der Regel eine höhere Haltbarkeit und Lebensspanne als Consumergeräte aufweisen.
Auf eine möglichst hohe Reparierbarkeit wurde im Zuge der Erarbeitung der Spezifikationen besonders Augenmerk gelegt.

Auch der Akku muss tauschbar sein. Zudem ist ein Akkutausch im Rahmen der vierjährigen Garantie mitumfasst.


Sämtliche Anforderungen in Bezug auf Reparierbarkeit und Garantieleistungen wurden von der BBG (Bundesbeschaffung GmbH) mit potentiellen Auftragnehmern abgeklärt.

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