Liebe Leserinnen und Leser,
in der Steiermark besteht erstmals seit vielen Jahren wieder die Chance, dass die Grundschule mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe geführt werden kann, dass also die Vorschulklassen wieder im Angebot sein werden. Dazu braucht es eine, wie im Gesetz vorgesehene Feststellung der Schulreife im Rahmen der Einschreibung. Dies scheint in der Steiermark immer noch so zu passieren, dass fast alle Kinder als schulreif ihre Schullaufbahn beginnen.
Es besteht die Hoffnung, dass Eltern, für die der Schulstart ihrer Kinder mit Geburtstag 1.9. und davor als zu früh erscheint, nicht in den häuslichen Unterricht oder die „Frühchenregelung“<SchPflG § 2 (2)> ausweichen, wenn ihre Kinder nicht in einer 1. Klasse beginnen müssen, sondern in eine Vorschulklasse gehen können. S. 3
Chancenbonus und Leseförderung sind Maßnahmen mit denen versucht wird, des Umstands Herr zu werden, dass immer noch zu wenige Eltern, wie es in SchUG § 3(3) gefordert wird, dafür sorgen, dass ihre Kinder, zum Zeitpunkt der Schüler-einschreibung die Unterrichtssprache soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen. S. 4 S.5
Kompetenzorientierung wird mit den neuen aufsteigend in Kraft getretenen Lehrplänen als wichtiges Element vor-gegeben. S. 14ff
Vor allem die übergreifenden Themen nehmen eine wichtige Rolle ein. Die Lernziele sind bereits in der Volksschule sehr anspruchsvoll, was exemplarisch zum Thema Finanzbildung gezeigt wird.
FinanzFitte Eltern können ihre Kinder gut unterstützen. Siehe dazu: Informations-Veranstaltungen auch online S.16/17
Da Englisch in der Grundstufe 2 nun zum Pflichtfach avanciert ist, bietet das ÖSZ einige neue Materialien an, die auch für Eltern zugänglich sind. S.6
Durch die Initiative „Freiraum Schule“ sind viele wichtige Rundschreiben außer Kraft gesetzt worden. Wichtige neue Infos kommen nicht auf die Rundschreiben-datenbank sondern in einem Infomailing „versteckt“, so zB. die Erläuterungen zu den ausgleichenden Maßnahmen. S.9ff
Neue Rechtschreibregeln sind für die Schule seit 1.09.2025 in Kraft, mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren. S.18ff
Unser Jugendgesetz sieht für Jugendliche bei Übertretungen auch das Erbringen von sozialen Leistungen vor. Ob das verbotene Zwangsarbeit ist, darüber hatte der VfGH zu entscheiden. S.19
Externe Schulevaluation ist im 2. Jahr. Wichtig ist, dass die Eltern die Gelegen-heiten zur Beteiligung nützen. S.20
Wir bitten um weitere rege Zusammen-arbeit und wünschen Ihnen für die kommenden Festtage alles Gute.
Ilse Schmid
Graz, 2. Dezember 2025
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- Kategorie: Elternbrief Dezember 2025










