Drei große Handlungsfelder - jedoch "Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler" fehlt.
Während es für Arbeitnehmerinnen und -nehmer Vorschriften hinsichtlich Strahlung, Bildschirmqualität, Arbeitstische und -stühle, sowie Beleuchtung gibt, enthält der Masterplan keine diesbezüglichen Vorgaben.Eine entsprechende Verordnung muss für das Handlungsfeld 2 die nötigen Mindesstandards festlegen, dies bevor noch mehr Schulen "Fakten" schaffen, die die gesundheitsrelevanten Faktoren nicht berücksichtigen.
Handlungsfeld 1 „Software" - Pädagogik, Lehr- und Lerninhalte: Im Zuge einer grundlegenden Überarbeitung bestehender Lehrpläne sollen neue Lehr- und Lerninhalte aus dem Bereich der Digitalisierung in die Lehrpläne systematisch eingearbeitet werden. Ziel ist es ein umfassendes Grundverständnis für den Umgang mit neuen Inhalten in den Lehrplänen abzubilden und der Digitalisierung im Sinne eines modernen Unterrichts methodisch und didaktisch in allen Gegenständen Rechnung zu tragen. -
Handlungsfeld 2 „Hardware" - Infrastruktur, modernes IT- Management, moderne Schulverwaltung: Die infrastrukturelle Ausstattung und die Verfügbarkeit von mobilen Endgeräten sollen auf einen vereinheitlichten und vergleichbaren Standard gebracht werden. Es soll flächendeckend die Voraussetzung geschaffen werden, dass digitale Instrumente und Tools an Schulen zum Einsatz kommen können. Die Schulverwaltung soll durch zeitgemäße Anwendungen vereinfacht werden. - -
Handlungsfeld 3 „Lehrende" - Aus,- Fort-, und Weiterbildung: Digitalisierung, neue Möglichkeiten der Vermittlung von Inhalten bzw. Möglichkeiten, sich diese anzueignen, sollen systematisch in der Ausbildung bzw. Fort- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen verankert werden.
Masterplan -Vortrag an den Ministerrat
siehe auch Schutz der SchülerInnen bei Bildschirmarbeit
siehe auch erste Homepage: Kapitel Mobilfunk