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Unsere Forderung als Landesverband der Elternvereine an Schulen für Schulpflichtige

Analog zu den Vorschriften für die Arbeitnehmerinnen und –nehmer muss erlassen werden:

Verordnung über den Schutz der SchülerInnen bei Bildschirmarbeit

Mit wachsender Sorge verfolgen viele Eltern, wie die Digitalisierungs-Offensive an Schulen, insbesondere bei den Jüngsten, stattfindet. Während es für Arbeitnehmer-allesamt erwachsene Personen- zahlreiche Schutzvorschriften gibt, ist betreffend Schule darüber nichts zu lesen. Schreibt die Bildschirmarbeitsverordnung genau vor, dass "die Benützung des Geräts als solche keine Gefährdung der Arbeitnehmer/innen mit sich bringen darf", sind für die Schulen keinerlei diesbezügliche Vorgaben zu finden. Weder über die Qualität der Bildschirme wie: Das Bild muss stabil und frei von Flimmern sein, der Bildschirm muss eine reflexionsarme Oberfläche besitzen, die auf dem Bildschirm angezeigten Zeichen müssen scharf und deutlich, ausreichend groß und mit angemessenem Zeichen- und Zeilenabstand dargestellt werden,....noch hinsichtlich Tastatur und insbesondere Arbeitsplatz werden Mindeststandards für unsere Kinder vorgeschrieben. Für Erwachsene müssen Arbeitstisch und –stuhl so eingerichtet werden, dass unbequeme Kopf- und Augenbewegungen soweit wie möglich eingeschränkt werden, die Sitzhöhe muss verstellbar sein, die Beleuchtung ist so zu dimensionieren und anzuordnen, dass ausreichende Lichtverhältnisse und ein ausgewogener Kontrast zwischen Bildschirm und Umgebung gewährleistet sind.

Und last but not least wird betreffend Arbeitnehmer -nicht jedoch für Schülerinnen und Schüler egal wie jung sie sind- auch das Problem der Strahlung angesprochen.

Von all dem können unsere Kinder nur träumen. Weder müssen Ihnen Geräte mit hohen Standards zur Verfügung gestellt werden, teilweise sind überlassene „Altgeräte“ im Einsatz, noch muss ihr (Bildschirm-)Arbeitsplatz zur Vermeidung von negativen Auswirkungen Mindestanforderungen erfüllen. Sarkastisch könnte man sagen: Unsere Kinder arbeiten ja nicht, sie sind nur verpflichtet, die Schule zu besuchen.

Wir erwarten von den Verantwortlichen, dass vor allen derartigen „Offensiven“ sorgfältig überlegt wird, wie gesundheitlicher Schaden für unsere Kinder ausgeschlossen werden kann, und die entsprechenden Rahmenbedingungen vor dem Beginn der Offensive festgelegt und vorgegeben werden.

Siehe: Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Schutz der Arbeitnehmer/innen bei Bildschirmarbeit Bildschirmarbeitsverordnung – BS-V *

Geltungsbereich der Inhalte

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