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FIDS - Fachbereich Inklusion, Diversität & Sonderpädagogik

Durch das BRG 2017 wurden die Bestimmungen des § 27a SchOG mit Wirksamkeit 31.8.2018 außer Kraft gesetzt. Damit sind die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) vorher sonderpädagogische Zentren (spZ) Geschichte.

Mit 1.9.2018 werden die sonderpädagogischen Fördermaßnahmen in allen Bundesländern nicht mehr durch Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik verwaltet, sondern von der Bildungsdirektion im jeweiligen Bundesland.

"Dafür stellt der Bund zusätzliches Personal bereit, sodass die Schulen von bürokratischem Aufwand entlastet werden und mehr Zeit für die direkte Arbeit mit Schülerinnen und Schülern bleibt. Für die pädagogische Gestaltung von Förderungen sind auch in Zukunft die Schulstandorte, d.h. Schulleitungen und Lehrkräfteteams in den Bildungsregionen verantwortlich.

Die Sicherstellung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität obliegt weiterhin der Schulaufsicht, die in Zusammenarbeit mit Mitarbeiter/innen des Fachbereichs „Inklusion/Diversität/Sonderpädagogik (FIDS)“ die Fördermaßnahmen in allen Schularten begleitet. Darüber hinaus stehen auch Expert/innen der Schulpsychologie und des regionalen Personalmanagements für die multiprofessionelle Kooperation in der Bildungsregion zur Verfügung."

siehe auch EB Dez. 2019

 

Geltungsbereich der Inhalte

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