Menu
Menu

 Vorgehen der Schulleitung bei positivem Selbsttest-Ergebnis 

♦ Meldung an die zuständige Gesundheitsbehörde oder über die Nummer 1450, je nach Festlegung im Bundesland.

Information der Eltern/Erziehungsberechtigten über die nächsten einzuleitenden Schritte (v.a. Abholen des Kindes von der Schule).

♦ Information der Bildungsdirektion.

Dann ist die Gesundheitsbehörde zuständig!   siehe Behördliche Vorgangsweise

Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz, wie Absonderungen, das Einleiten von Erhebungen oder die Schließung der Schule, obliegen ausschließlich der Gesundheitsbehörde.

Der Schule kommen hier keine Kompetenzen bezüglich des Setzens von Maßnahmen zu.

Die endgültige Beurteilung, ob unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren eine COVID-19-Virusinfektion vorliegt und welche Maßnahmen dies erfordert (z.B. Bestätigung durch einen PCR-Test, Absonderung, Contact Tracing, etc.), obliegt der Gesundheitsbehörde.

Für die Schulleitung setzt hier die Prozesskette gemäß COVID-19-Hygiene-, Präventions- und Verfahrensleitlinien ein pdf22.10.2020 ...Verfahrensleitlinien  Seite 21: Szenario A .

aus: pdfHandbuch (Manual) - Einsatz von Antigen-Selbsttests

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Autonomie braucht Garantie

keyvisual Autonomie RGB

Newsletter An-/Abmeldung

Nächste Veranstaltungen

Nov
5

05.11.2025 18:30 - 20:00

Karmeliterplatz 2, 8010 Graz

Dez
9

19:00 09.12.2025 - 20:00 07.04.2026

Mach, was du kannst!

Mach was du kannst

Präventionsprojekte für Schulen

https://schullandkarte.at/     verrckt na und

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Hotline für Schule und Eltern

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 - Bildung und Gesellschaft

land steiermark