Behördliche Vorgangsweise bei SARSCoV-2
Kontaktpersonennachverfolgung
Behördliche Vorgangsweise bei SARSCoV-2 Kontaktpersonen: des BMSGPK - Stand 27.01.2021
Achtung: neue Regelung ab 1. April 2021 >>>>> hier
Anmerkung: auch die neue Broschüre vom 31.3.2021 bezieht sich auf Dokument „Empfehlungen für die Gesundheitsbehörden im Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter, welche noch nicht geändert ist und das Vorgehen für Kinder uner 10J wie folgt beschreibt.
Vorgehen für Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen
gemäß Dokument „Empfehlungen für die Gesundheitsbehörden im Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter“: Seite 5
" Angesichts des geringen Risikos einer Übertragung durch Kinder unter 10 Jahren kann der Klassen- oder Gruppenverband bzw. die Betreuungspersonen in Bildungseinrichtungen bis zum Ende der 4. Schulstufe lediglich als Kategorie II Kontakt eingestuft werden.
Entwickelt ein Kind im betroffenen Klassen- oder Gruppenverband bzw. eine Betreuungsperson innerhalb von 10 Tagen nach Letztkontakt zum bestätigten COVID-19 Fall entsprechende Symptome, soll die Person abgesondert und eine Testung veranlasst werden.
Werden ≥ 2 Kinder in einem Abstand von weniger als 10 Tagen in derselben Klasse/Gruppe positiv getestet, oder ist eine Lehr-/Betreuungsperson positiv getestet, entscheidet die zuständige Gesundheitsbehörde über die Absonderung von Teilgruppen oder des gesamten Klassen- oder Gruppenverbandes im Sinne von Kontaktpersonen der
Kategorie I.
− Bei Kindern ab der 5. Schulstufe gibt es hingegen keine abweichende Vorgangsweise.
DA die Ansicht "geringeres Risiko" nicht mehr aufrecht erhalten wird, sollen Kinder aller Altersstufen nunmehr gleich "streng" behandelt werden.
siehe >>> hier