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Behördliche Vorgangsweise SARSCoV-2

Stand 31.03.2021

pdfBehördliche Vorgangsweise bei SARSCoV-2 Kontaktpersonen:  des BMSGPK - Stand 31.03.2021

Anmerkung:  auch die neue Broschüre vom 31.3.2021 bezieht sich auf  Dokument „Empfehlungen für die Gesundheitsbehörden im Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter" siehe vorige Seite, welches allerdings noch nicht in aktualisierter Form verfügbar scheint.

 Vorgesehen ist, die Sonderregelung  gemäß der „Empfehlungen für die Gesundheitsbehörden im Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter" siehe hier ,für für Kinder unter 10J zu streichen. 

Dies ist in der Steiermark erfolgt:

 7.4.2021: - für die STEIERMARK gilt : Auf Grund der aktuellen epidemiologischen Lage in der Steiermark wird auf Empfehlung der Landessanitätsdirektion eine unterschiedliche Handhabung für Kinder unter 10 Jahren ausgesetzt. 

Das bedeutet:

Es erfolgt hier keine automatische Einstufung als Kontaktperson der Kategorie II mehr, sondern die zuständige Gesundheitsbehörde hat bereits über die Absonderung des Klassen- oder Gruppenverbandes im Sinne von Kontaktpersonen der Kategorie I zu entscheiden, wenn  Kind in einer Klasse/Gruppe positiv getestet wird.. - Das ist lt. Information aus der Landessanitätsdirektion so zu verstehen, dass nunmehr der Klassen- oder Gruppenverband "automatisch" der Kategorie I zugeordnet wird.    

>> > pdf Änderung Kontaktpersonenmanagement

Als Kontaktpersonen werden nur jene Personen bezeichnet, die direkten Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten. Diese Kontaktpersonen werden von der Bezirksverwaltungsbehörde abgesondert oder verkehrsbeschränkt.

Eine Kontaktperson der Kontaktperson gibt es demnach aus behördlicher Sicht nicht. Somit können sich auch keine Verpflichtungen für das Umfeld einer Kontaktperson ergeben.

Personen, die im selben Haushalt mit Kontaktpersonen eines bestätigten Falls leben, wird empfohlen, bei Verlassen des Hauses, eine FFP2 Maske zu tragen. 

 

aus: pdfBehördliche Vorgangsweise bei SARSCoV-2 Kontaktpersonen:  des BMSGPK - Stand 31.03.2021 auf Seite 3:

Kategorie I-Kontaktpersonen:

Kontaktpersonen mit Hoch-RisikoExposition (i.e. Kontaktperson mit hohem Infektionsrisiko), definiert als

• Personen*, die kumulativ für 15 Minuten oder länger in einer Entfernung ≤2 Meter
Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem bestätigten Fall hatten (insbes.
Haushaltskontakte).

• Personen*, die sich im selben Raum (z.B. Klassenzimmer, Besprechungsraum, Räume
einer Gesundheitseinrichtung) mit einem bestätigten Fall in einer Entfernung ≤ 2
Meter für 15 Minuten oder länger aufgehalten haben.

.......

*Bestanden im Hinblick auf den Kontakt zum bestätigten Fall geeignete und nachvollziehbar korrekt umgesetzte Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos (z.B. Trennwand, beidseitiges Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes1) können Personen abweichend als Kontaktpersonen der Kategorie II klassifiziert werden. Davon unabhängig ist bei diesen Fällen bzgl. der Testung, wie bei Kontaktpersonen Kategorie I vorzugehen

 

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