Menu
Menu

Entfall von Unterrichtsstunden

"Bei vorzeitigem Unterrichtsende stellt die Schulleitung sicher, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum stundenplanmäßigem Unterrichtsende beaufsichtigt werden, wenn sonst eine Gefahr für sie entstehen könnte (§ 10 Abs. 2 SchUG).

Erziehungsberechtigte dürfen keine pauschale Zustimmung geben, dass ihre Kinder bei (Rand)Stundenentfall ohne vorherige Benachrichtigung vorzeitig aus der Schule entlassen werden können. Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten im jeweiligen Einzelfall und entlässt Schülerinnen und Schüler nur dann, wenn die Erziehungsberechtigten nachweislich darüber informiert wurden."

Anm.: Eltern müssen auch die Möglichkeit und Zeit haben, auf die Nachricht zu reagieren. 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Autonomie braucht Garantie

keyvisual Autonomie RGB

Newsletter An-/Abmeldung

Nächste Veranstaltungen

Mär
12

09:00 12.03.2026 - 19:00 31.12.2026

AusBildung bis 18J

AusBildung bis 18J

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Hotline für Schule und Eltern

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 - Bildung und Gesellschaft

land steiermark