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Ab Dienstag, den 17. November 2020, findet an den Volksschulen, den Mittelschulen, der AHS-Unterstufe und den Polytechnischen Schulen nur mehr ein eingeschränkter Betrieb mit Lernbegleitung statt.  Änderung der C-SchVO 2020/21      aktualisiert: 18.11.2020

16.11.2020   pdf  Beilage zum Erlass "Schulbetrieb ab 17. November 2020  

Erläuterung der nun geltenden Regelungen. Diese betreffen die Bereiche:
1. Hygiene und Schulorganisation
2. Unterricht
3. Prüfungen und Leistungsbeurteilung
4. Aufnahmsverfahren

pdfDistance Learning und Betreuung / Lernunterstützung an Schulen

14.11.2020 

Für SchülerInnen an Volksschulen, den Mittelschulen, der AHS-Unterstufe und den Polytechnischen Schulen

zu beachten:

In Sonderschulen findet weiterhin Präsenzunterricht statt. siehe: Wenn die Ampel auf rot steht

Schülerinnen und Schülern, die sich aus mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen nicht in der Lage sehen oder in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, kann die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen erteilt werden.

 

Die Schulen sind geöffnet - siehe unten

ABER

Alle Kinder und Jugendlichen, die zu Hause betreut werden können und keinen speziellen Förderbedarf haben, sollen auch tatsächlich zu Hause bleiben.

Die Schulen sind geöffnet für:

♦ Für alle Kinder, die eine Betreuung benötigen, wird es jedoch Lernbegleitung in Kleingruppen geben. Auch Kinder, die zu Hause keinen geeigneten Platz zum Lernen haben, können in die Schule kommen und dort in Lernstationen ihre Home-Schooling-Aufgaben machen.

♦ Jene Kinder und Jugendlichen, die sich in einzelnen Gegenständen schwertun oder spezielle Förderung brauchen, sollen besonders betreut werden: 

Sie werden von den Lehrkräften aktiv aufgefordert werden, in die Schule zu kommen, damit sie keinen Lernrückstand aufbauen und den Anschluss an die Klasse nicht verlieren.

Wichtiger Hinweis von BM Dr. Faßmann - siehe  pdfElternbrief 14.11.2020

"Ein Hinweis ist mir aber besonders wichtig: Wenn Ihnen oder Ihren Kindern die Decke auf den Kopf fällt, dann lassen Sie Ihr Kind am besten vorübergehend wieder zur Schule gehen. Ein oder zwei Tage sind oft schon eine große Entlastung."

Alle näheren Informationen zum Home-Schooling und zu den Anmeldeformalitäten für die Lernbegleitung bzw. Lernstationen am Standort erhalten Eltern direkt von der Schule.


pdf Erlass BMBWF 14.11.2020  - GZ 2020-0.748.656    Beilage dazu siehe oben

Inhalt:

Virtuelle Sprechstunde
• Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, nutzen Sie die Möglichkeit zu virtuellen Sprechstunden über Videokonferenz.

Elektronische Schulbücher
• Zum Lernen zu Hause können unter www.digi4school.at  elektronische Schulbücher genutzt werden. Ihre Schule kann die Codes zur Nutzung nachbestellen. 

Materialien aus Eduthek und Edutube
• Ergänzend stehen rund 6.000 Übungsmaterialien über www.eduthek.at  und rund 800 Lernvideos über www.edutube.at  zur Verfügung.

Tipps zur Gestaltung des Alltags beim Distance-Learning

Hilfestellungen bei Problemlagen

Ansprechpersonen
Bei Fragen zum Schulbetrieb und Corona stehen österreichweit

die Corona-Hotline des Bildungsministeriums unter der Nummer 0800 21 65 95 (Mo-Fr von 8.00-16.00 Uhr)

und

das Bürger/innenservice des BMBWF unter 0800 20 56 76 (Mo-Fr von 9.00-16.00 Uhr) zur Verfügung.


Ausstattung mit Lern- und Arbeitspaketen

Der Montag, 16. November 2020, soll auch dazu genutzt werden, Schülerinnen und Schüler auf das Distance-Learning vorzubereiten und sie mit entsprechenden Lern- und Arbeitspaketen auszustatten.

Der Schwerpunkt der Arbeitspakete – in allen Fächern, Schulstufen und Schularten – liegt in den 14 Unterrichtstagen bis zum 4.12. auf der Vertiefung des bereits Erlernten. Sofern es pädagogisch vertretbar und machbar ist, können auch neue Inhalte vermittelt werden.

organisatorische und pädagogischen Vorkehrungen

Kommunikationskanäle

Information der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern über die Kommunikationskanäle (einheitliche Plattform, evtl. Abholstation für Materialien an Schule) zu  Bitte

Betreuung und pädagogische Unterstützung an der Schule

♦ Information  über die Lernstationen und pädagogische Begleitung in Kleingruppen an der Schule während des Lockdowns (Bearbeitung von Aufgaben, Vertiefung von Stoff usw.) 

zu beachten:

An der Schule muss es für die Kinder Lernstationen geben mit pädagogischer Betreuung in Kleingruppen, sodass sie während ihres Aufenthalts an der Schule auch ihre Home-Schooling-Aufgaben erledigen können - § 38 C-SchVO 2020/21 sieht ausdrücklich vor, dass die Kinder ... in einer dem Unterricht im Lehrerteam gemäß § 31a SchUG entsprechenden Form zu unterstützen sind.

 ♦ Bekanntgabe der Anmeldemodalitäten für diese Angebote fest.

- Sämtliche Schulen bleiben für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen  für jene Kinder, die es brauchen. Das sind

♣ Kinder, deren Eltern zur Berufsausübung außer Haus sind,

♣ Kinder, deren Eltern neben der Arbeit im Homeoffice ihre Kinder nicht betreuen/unterstützen können,

♣ Kinder, die zu Hause keinen geeigneten Platz zum Lernen haben, ...

- ♥ Alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom beruflichen Hintergrund ihrer Eltern , können die Betreuung und pädagogische Unterstützung in Anspruch nehmen.

   Dies kann auch nur stundenweise erfolgen.

bei speziellem Förderbedarf oder ao. Status

- Schülerinnen und Schüler mit speziellem Förderbedarf oder ao. Status sollen aktiv angesprochen und zum Schulbesuch angehalten werden, damit sie in der Zeit des Lockdowns nicht zurückfallen und den Anschluss an die Klasse nicht verlieren.

Der Betreuungsteil ganztägiger Schulformen ist durchzuführen, wenn Schülerinnen und Schüler zur ganztägigen Schulform angemeldet sind.


aus: Distance Learning und Betreuung/Lernunterstützung in Volksschulen, Mittelschulen, PTS und AHS Unterstufen
Umsetzungsvorschläge zur Kombination von Distance Learning (DL) sowie Betreuung und
Lernunterstützung in Kleingruppen (Lernbegleitung, „Lernstationen")  (von BMBWF)   pdfDistance Learning und Betreuung / Lernunterstützung an Schulen vom 17.11.2020

Zielsetzung

Schülerinnen und Schüler, die zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben zuhause keinen geeigneten Arbeitsplatz haben, über keinen Zugang zu IT Endgeräten verfügen, die pädagogische Unterstützung benötigen oder die zuhause nicht betreut werden können, werden in der Schule beaufsichtigt und beim Lernen unterstützt (auch: Lernbegleitung, Lernstationen).
Die Schulleitung kann dies auch anordnen, wenn sie bei einer Schülerin oder einem Schüler einen entsprechenden Bedarf feststellt. Dies betrifft v.a. auch Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen sowie Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in der Unterrichtssprache (mit deutscher oder anderer Umgangssprache).
Die anderen Schüler/innen der Klasse sind im Distance Learning.

"Öffnumgszeiten"

Die Schulen sind für die Schülerinnen und Schüler zu den Zeiten geöffnet, zu denen sie auch im regulären Schulbetrieb geöffnet sind und bieten in dieser Zeit
Betreuung/Lernunterstützung an.

Auch eine tageweise oder stundeweise Inanspruchnahme der Betreuung/Lernunterstützung vor Ort ist nach entsprechender Anmeldung möglich.

Verantwortung für richtige Umsetzung

Die Umsetzungsverantwortung (inkl. Personaleinsatz) liegt bei der Schulleitung. Sie entscheidet,

welche Lehrpersonen wann vor Ort sind und

wer wann – auch im Sinne der Verdünnung am Schulstandort – im Homeoffice die Schüler/innen im Distance Learning unterrichtet und begleitet.

zum Beispiel Volksschule

Einsatz von Klassenlehrer/in und weiterer Lehrperson (z.B. Begleitlehrer/in, Stützlehrer/in, Lehrer/in für den muttersprachlichen Unterricht):

Der Unterricht (z.B. Wochenplan inkl. Arbeitsaufträge, die von den Schülerinnen/Schülern zuhause oder in der Schule bearbeitet werden können) wird durch den/die
Klassenlehrer/in vorbereitet, unterstützt durch die zweite Lehrperson.
Eine Lehrperson unterstützt die Schüler/innen im Distance Learning, eine arbeitet mit den Schülerinnen/Schülern vor Ort (auch in klassenübergreifenden Gruppen).

Ab der Sekundarstufe I

Ab der Sekundarstufe I ist davon auszugehen, dass die Schüler/innen bereits selbständiger arbeiten und der Unterricht unter verstärktem Einsatz digitaler Formate erfolgt.

Schüler/innen, die am Schulstandort sind, finden dort einen Lernort vor, an dem sie von Lehrpersonen bestmöglich pädagogisch begleitet werden.

 digitale „Live" Formate

Finden digitale „Live" Formate statt, so müssen die Schüler/innen, die in der Schule sind, Gelegenheit haben, an diesen teilzunehmen.

Digitale „Live" Formate sind mit Augenmaß einzusetzen.

Schüler/innen sollen nicht durchgehend viele Stunden am Stück in Online Sessions verbringen.

Es braucht dazwischen auch Phasen, in denen der digitale Unterricht laut Stundenplan durchbrochen wird, in denen die Schüler/innen selbständig an den Aufgabenstellungen arbeiten, die die anderen Schüler/innen zuhause erledigen.

Die Betreuung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern bei Bedarf am Schulstandort ist schul- und dienstrechtlich Unterrichtserteilung (mit Vor und Nachbereitung,

Die Betreuung und Unterstützung der Kleingruppen vor Ort kann klassen , gruppen , schulstufenübergreifend, aber auch unterrichtsgegenstandsübergreifend stattfinden. In
der Begleitung vor Ort können z.B. Teamlehrer/innen oder andere Lehrpersonen (auch stundenweise) eingesetzt werden, die keine Schüler/innen im Distance Learning betreuen
– bei Bedarf können Mehrdienstleitungen angeordnet werden (siehe nächster Abschnitt).


Schüler/innen der Sekundarstufe II (ausgenommen Polytechnische Schulen)

Diese behalten das Modell des bisherigen Schulbetriebs im Herbst: 

Distance Learning

mit der Möglichkeit zum Hereinholen von einzelnen Klassen oder Gruppen zum Präsenzunterricht (max. 25% der Schüler/innen am Schulstandort);

Unterricht in Kleingruppen oder in entsprechend großen Räumlichkeiten (Turnsaal etc.).

>>>> siehe; hier

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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