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Ab Dienstag, den 17. November 2020, findet an den Volksschulen, den Mittelschulen, der AHS-Unterstufe und den Polytechnischen Schulen nur mehr ein eingeschränkter Betrieb mit Lernbegleitung statt.  Änderung der C-SchVO 2020/21      aktualisiert: 18.11.2020

16.11.2020   pdf  Beilage zum Erlass "Schulbetrieb ab 17. November 2020  

Erläuterung der nun geltenden Regelungen. Diese betreffen die Bereiche:
1. Hygiene und Schulorganisation
2. Unterricht
3. Prüfungen und Leistungsbeurteilung
4. Aufnahmsverfahren

pdfDistance Learning und Betreuung / Lernunterstützung an Schulen

14.11.2020 

Für SchülerInnen an Volksschulen, den Mittelschulen, der AHS-Unterstufe und den Polytechnischen Schulen

zu beachten:

In Sonderschulen findet weiterhin Präsenzunterricht statt. siehe: Wenn die Ampel auf rot steht

Schülerinnen und Schülern, die sich aus mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen nicht in der Lage sehen oder in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, kann die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen erteilt werden.

 

Die Schulen sind geöffnet - siehe unten

ABER

Alle Kinder und Jugendlichen, die zu Hause betreut werden können und keinen speziellen Förderbedarf haben, sollen auch tatsächlich zu Hause bleiben.

Die Schulen sind geöffnet für:

♦ Für alle Kinder, die eine Betreuung benötigen, wird es jedoch Lernbegleitung in Kleingruppen geben. Auch Kinder, die zu Hause keinen geeigneten Platz zum Lernen haben, können in die Schule kommen und dort in Lernstationen ihre Home-Schooling-Aufgaben machen.

♦ Jene Kinder und Jugendlichen, die sich in einzelnen Gegenständen schwertun oder spezielle Förderung brauchen, sollen besonders betreut werden: 

Sie werden von den Lehrkräften aktiv aufgefordert werden, in die Schule zu kommen, damit sie keinen Lernrückstand aufbauen und den Anschluss an die Klasse nicht verlieren.

Wichtiger Hinweis von BM Dr. Faßmann - siehe  pdfElternbrief 14.11.2020

"Ein Hinweis ist mir aber besonders wichtig: Wenn Ihnen oder Ihren Kindern die Decke auf den Kopf fällt, dann lassen Sie Ihr Kind am besten vorübergehend wieder zur Schule gehen. Ein oder zwei Tage sind oft schon eine große Entlastung."

Alle näheren Informationen zum Home-Schooling und zu den Anmeldeformalitäten für die Lernbegleitung bzw. Lernstationen am Standort erhalten Eltern direkt von der Schule.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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