Grundsätzlich bedeutet die Ampelfarbe „Rot“ die Umstellung auf Distance-Learning.
ABER:
Die Möglichkeit des Schulbesuchs muss trotz Ampelphase „Rot“ gewährleistet werden
♠ Schülerinnen und Schüler, die allerdings im ortsungebundenen Unterricht über keinen geeigneten Arbeitsplatz und keinen Zugang zu IT-Endgeräten zur Erfüllung der
Arbeitsaufgaben verfügen, sowie
♠ Schüler/innen (ausgen. Sek. 2), bei denen keine häusliche Betreuung sichergestellt ist,
müssen die Möglichkeit haben, in der Schule beaufsichtigt und in einer dem Unterricht ähnlichen Form durch ein Pädagog/innenteam unterstützt zu werden.
Sonderfall: Sonderpädagogischen Einrichtungen
In Sonderpädagogischen Einrichtungen erfolgt bei der Ampelphase „Rot“ keine Umstellung auf Distance-Learning. Die Schülerinnen und Schüler sind weiterhin im Präsenzbetrieb zu unterrichten.
Schüler/innen, die sich aus individuellen Gründen in dieser Situation nicht in der Lage sehen/nicht in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, können dem Unterricht fernbleiben. Ein Distance-Learning-Angebot durch die Schule ist dafür nicht vorgesehen.