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Hygieneregelungen laut  C-SchVerordnung    siehe Anhang B der C-SchVO

Mund-Nasen-Schutz    

NUR im Schulgebäude aber NICHT während der Unterrichtszeit

Alle Personen im Schulgebäude müssen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Die Unterrichtszeit ist davon ausgenommen.

Abstandsgebot auf dem gesamten Schulgelände

(dh drinnen und draußen)

Es ist grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände immer ein Abstand von zumindest einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Autonomie braucht Garantie

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